diff --git a/views/sbr2022/01_konstituierung_kvwahl/03_weiteres_vorgehen.pug b/views/sbr2022/01_konstituierung_kvwahl/03_weiteres_vorgehen.pug index da54b87..3d2f464 100644 --- a/views/sbr2022/01_konstituierung_kvwahl/03_weiteres_vorgehen.pug +++ b/views/sbr2022/01_konstituierung_kvwahl/03_weiteres_vorgehen.pug @@ -58,10 +58,20 @@ block content li Vollständigkeit li Vorliegen des Formulars „Erklärung zur Aufnahme ...“ li - | Ergibt sich aus der Summe der Wahlvorschläge eine Liste, die nicht mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthält, - | so ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste erforderlichenfalls in der Weise, dass die Zahl der Bewerber wenigstens um 50 % größer ist als die Anzahl der zu Wählenden. + | Die Wahlliste soll mindestens doppelt so viele Kandidaten enthalten wie Mitglieder einer KV zu wählen sind. li - | Kann eine solche Vorschlagsliste nicht gebildet werden, so erstellt der Wahlausschuss unter Berücksichtigung der eingegangenen Wahlvorschläge eine Vorschlagsliste + | Kann dies nicht erreicht werden, ist eine Wahlliste, die 50 % mehr Kandidaten als zu Wählende enthält, anzustreben. + br + | Ggf. ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste. + p.small.mb-0 + | Dabei ist natürlich das Einverständnis der ergänzten Kandidaten (samt Einverständniserklärung) Voraussetzung! + p.small.mb-0.text-muted + i Hinweis: § 6 Abs. 3 der Wahlordnung führt bei genauer Beachtung in eine „Endlosschleife“: + br + | Ergibt sich aus der Summe der Wahlvorschläge eine Liste, die nicht mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthält, + | so ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste erforderlichenfalls in der Weise, dass die Zahl der Bewerber wenigstens um 50 % größer ist als die Anzahl der zu Wählenden. + li + | Gelingt auch dies nicht, so erstellt der Wahlausschuss unter Berücksichtigung der eingegangenen Wahlvorschläge eine Vorschlagsliste | mit mindestens der Anzahl der zu Wählenden. br i Hierüber ist der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde (und bitte auch dem Kirchenverwaltungsvorstand) @@ -70,7 +80,9 @@ block content li | Die absolute Minimal-Zahl für eine Kirchenverwaltung ist zwei gewählte Mitglieder plus Kirchenverwaltungsvorstand. br - | Auch dazu braucht es Absprache mit der Stiftungsaufsicht. + | Dazu braucht es + i unbedingt + | Absprache mit der Stiftungsaufsicht. li b Grundsätzlich: Kann eine Wahl effektiv nicht durchgeführt werden, weil keine oder zu wenig Kandidaten gefunden werden, dann bitte Rücksprache mit dem Kirchenverwaltungsvorstand; gemeinsam erörtern wir das weitere Vorgehen mit dem Ordinariat. li @@ -81,6 +93,12 @@ block content p.small.mb-0 | Evtl. Rückgriff auf das digitale Formular. | Wichtig ist auch der Hinweis in den Gottesdiensten! + li + | Vorgesehen ist auch der Aushang des ergänzenden Formulars Maiß-Nr. 51 a in der Wahlmappe. + p.small.mb-0 + | Allerdings ist der Absatz „Sofern eine Liste der Wahlberechtigten ...“ für uns nicht passend und wohl auch für so manchen Wähler verwirrend. + br + | Daher sollte dieser Absatz gestrichen werden. li | Gegen die Wahlliste kann Einspruch erhoben werden innerhalb einer Woche nach Beginn des Aushangs. br @@ -162,7 +180,8 @@ block content li Stimmen auszählen (→ Hinweise auf dem blauen Ablauf-Plan!). li Formular „Niederschrift über die Wahl ...“ ausfüllen. li Stimmzettel in die entsprechenden Umschläge füllen, versiegeln. - li Wahlergebnis bekannt machen, Gewählte informieren – siehe entsprechende Formulare! + li Wahlergebnis bekannt machen (→ entsprechendes Formular) + li Gewählte informieren und zur Wahlannahme auffordern (→ entsprechendes Formular; Frist zur Annahme: eine Woche) li Kirchenverwaltungsvorstand informieren! li Einspruchsfrist: eine Woche. li