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@ -104,7 +104,7 @@ var _gliederung =
},
{
id : "03_neue_gdo_2025",
name: "Neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern im kSSB CoSuL ab 1. Juli 2025",
name: "Neue Gottesdienstordnung im kSSB CoSuL ab 1. Juli 2025",
subs: [
{
id : "01_grundlagen_zur_neuen_gdo",
@ -113,28 +113,17 @@ var _gliederung =
},
{
id : "02_gdo_drei_priester",
name: "Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern mit drei Priestern in Mitte/Ost",
name: "Gottesdienstordnung mit drei Priestern in Mitte/Ost",
subs: []
},
{
id : "03_gdo_zwei_priester",
name: "Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern mit zwei Priestern in Mitte/Ost",
name: "Gottesdienstordnung mit zwei Priestern in Mitte/Ost",
subs: []
},
{
id : "04_gottesdienstschienen_orte",
name: "Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern Orte",
subs: []
}
]
},
{
id : "04_taufregelung",
name: "Taufregelung im kSSB CoSuL",
subs: [
{
id : "01_taufregelung_ssb_cosul",
name: "Taufregelung im kSSB CoSuL",
name: "Gottesdienstschienen Orte",
subs: []
}
]

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@ -6,48 +6,21 @@ block content
.card.mb-3.slide.border-primary
.card-body
h5.card-title
| Vorbemerkung I
| Vorbemerkung
h6.card-subtitle.text-muted Bitte um Zurückhaltung in der Kommunikation
hr
p.card-text
| Zu den Grundlagen der neuen Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern gehören als Voraussetzung teils Informationen, die „noch nicht allgemein bekannt“ sind.
| Zu den Grundlagen der neuen Gottesdienstordnung gehören als Voraussetzung teils Informationen, die „noch nicht allgemein bekannt“ sind.
br
| Dabei geht es vor allem um die künftige (Nicht-)Verwendung bestimmter Kirchen.
p.card-text
| Ohne Kenntnis dieser Informationen ist eine Besprechung der neuen Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern aber nicht möglich!
| Ohne Kenntnis dieser Informationen ist eine Besprechung der neuen Gottesdienstordnung aber nicht möglich!
p.card-text
| Wir bitten allerdings um Zurückhaltung in der Kommunikation dieser Informationen,
| damit eine gutes Ins-Boot-Holen der unmittelbar Betroffenen möglich ist, die <i>aus erster Hand</i> (Leitender Pfarrer, Verwaltungsleitung)
| die entsprechenden Informationen bekommen sollen und mit denen gezielt das Gespräch gesucht werden wird (bzw. auch schon wurde).
p.card-text
i Danke für Ihr Verständnis!
.card.mb-3.slide.border-primary
.card-body
h5.card-title
| Vorbemerkung II
h6.card-subtitle.text-muted WortGottesFeiern?
hr
p.card-text
| Es ist bewusst von einer neuen „Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern“ die Rede;
br
| letztlich geht es um eine sinnvolle Verteilung der Priester im Seelsorgebereich, die allein einer Eucharistiefeiern vorstehen können.
p.card-text
i WortGottesFeiern verstehen wir als zusätzliches Gottesdienst-Angebot.
br
| Diese haben ihren eigenen, das Wort Gottes in den Mittelpunkt stellenden und feiernden Charakter.
p.card-text
| Auch wenn sie immer mal als Ersatz gefeiert werden, weil eine eigentlich vorgesehene Eucharistiefeier vor Ort nicht stattfinden kann,
| sind sie wesenhaft keine Lückenfüller, sondern ein eigenes, zusätzliches Angebot, je nach den örtlichen Gegebenheiten.
p.card-text
| Teils existiert vor Ort eine feste Ordnung, wann wo WortGottesFeiern gefeiert werden;
br
| teils werden diese im Zuge der Absprachen der Gottesdienstordnung für die jeweils nächsten Monate festgelegt.
br
| Grundsätzlich geschieht die Festlegung aber auf dem „kurzen Dienstweg“ zwischen den Gottesdienstbeauftragten, den Verantwortlichen vor Ort
| und dem Leitenden Pfarrer.
br
| Eine Ordnung auf SSB-Ebene, die der SBR beschließt, erscheint derzeit nicht sinnvoll.
.card.slide.mb-3.border-warning
.card-body
@ -64,15 +37,15 @@ block content
br
| die Priesterstelle in Ebersdorf existierte auch im vorhergehenden Stellenplan bereits nicht mehr.
p.card-text.slide
| Der Weggang von P. Dr. Peter Uzor zum 1. September 2025 macht eine Anpassung der Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern <i>unausweichlich</i>;
| Der Weggang von P. Dr. Peter Uzor zum 1. September 2025 macht eine Anpassung der Gottesdienstordnung <i>unausweichlich</i>;
br
| Ebersdorf muss in die Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern des Seelsorgebereiches integriert werden, was bis jetzt noch nicht geschah.
| Ebersdorf muss in die Gottesdienstordnung des Seelsorgebereiches integriert werden, was bis jetzt noch nicht geschah.
p.card-text.slide
| Dabei ist es nicht sinnvoll, da und dort etwas nachzubessern und Ebersdorf „irgendwie“ reinzupressen.
br
| Vielmehr ist es angezeigt, dass
b
i die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern ein „großer Wurf“ wird, der auf Jahre hin bestehen kann.
i die neue Gottesdienstordnung ein „großer Wurf“ wird, der auf Jahre hin bestehen kann.
p.card-text.slide(style="font-size: 110%;")
b
i Ergänzende Informationen
@ -107,7 +80,7 @@ block content
p.card-text.slide
i Es macht daher Sinn, die Zahl der Eucharistiefeiern in Mitte/Ost des SSB auf insgesamt <b>sechs</b> je Wochenende festzulegen.
p.card-text.slide
| Eine entsprechende Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern skaliert bei drei und zwei Priestern sehr gut
| Eine entsprechende Gottesdienstordnung skaliert bei drei und zwei Priestern sehr gut
br
| und braucht in Abwesenheitszeiten effektiv keine Anpassungen auf der Ort-Zeit-Ebene, lediglich auf der Zelebranten-Ebene.
@ -169,8 +142,6 @@ block content
| gleichzeitig in gewisser Nähe zur Pfarrei Ebersdorf.
br
| Daher ist es legitim, dass Untersiemau einen Sonderstatus unter den Filial-Kirchen in Mitte/Ost des Seelsorgebereiches erhält.
p.small.mb-0
| Am 2. Wochenende im Monat (Frühschiene).
p.card-text.slide
| <b>Witzmannsberg</b> kann nicht länger aus dem Osten des SSB bespielt werden und muss wieder in den Westen des SSB eingebunden werden. Hier ist momentan nur die VAM-Schiene möglich.
@ -271,8 +242,8 @@ block content
p.card-text.ml-3.slide.mb-0
b
i
| Für Coburg Stadt als dem Zentrum unseres Seelsorgebereiches ergibt sich mit Vorabendschiene in CoM und Spätschiene in CoA
| eine Verteilung der sonntäglichen Eucharistiefeiern, die absolut zukunftsträchtig ist.
| Für Coburg Stadt als dem Zentrum unseres Seelsorgebereiches ergibt sich mit Vorabendschiene in CoM und Spätschiene in CoA
| ein Gottesdienstmodell, das absolut zukunftsträchtig ist.
p.ml-3.card-text.slide(style="font-size: 110%;")
| Der Entfall des Sonntagabendgottesdienstes bedeutet auch, dass es (auch weiterhin) am Wochenende nur eine Eucharistiefeier am Abend
| nun eben Samstag statt Sonntag gibt, beide Gottesdienste nicht in Konkurrenz zueinander stehen.
@ -298,15 +269,15 @@ block content
.card.slide.mb-3.border-primary
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h5.card-title Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern
h6.card-subtitle.text-muted Zunächst Urlaubs-Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern
h5.card-title Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Gottesdienstordnung
h6.card-subtitle.text-muted Zunächst Urlaubsgottesdienstordnung
hr
p.card-text
| Grundsätzlich notwendig ist die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern ab 1. September 2025 da auch bereits das Modell
| „zwei Priester“ aufgrund der Urlaube von Pfr. Fischer (erste Septemberhälfte) und dann Pfr. Osberger (Oktober).
| Grundsätzlich notwendig ist die neue Gottesdienstordnung ab 1. September 2025 da auch bereits das Modell
| „zwei Priester“ aufgrund der Urlaube von Pfr. Fischer und dann Pfr. Osberger.
p.card-text
| Da der Sommer-Urlaub 2025 der Priester in Mitte/Ost aber bereits am 1. Juli beginnt, macht es Sinn
br
i die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern bereits am 1. Juli 2025 in Kraft treten zu lassen.
i die neue Gottesdienstordnung bereits am 1. Juli 2025 in Kraft treten zu lassen.
p.card-text
| Für die Pfarrei Ebersdorf werden die Monate Juli und August eine gewisse Übergangszeit darstellen, der Juli auch für Witzmannsberg.

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@ -1,89 +0,0 @@
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block content
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h5.card-title
| Aus dem Kirchenrecht: Codex Iuris Canonici 1983
h6.card-subtitle.text-muted Pfarrkirche als genuiner Taufort
hr
blockquote.blockquote
p.card-text
| Can. 857 — § 1. Außer im Notfall ist der der Taufe eigene Ort eine Kirche oder eine Kapelle.
br
| § 2. <b>Als Regel hat zu gelten, daß ein Erwachsener in seiner eigenen Pfarrkirche, ein Kind aber in der eigenen Pfarrkirche seiner Eltern zu taufen ist,</b> außer es empfiehlt sich aus gerechtem Grund etwas anderes.
p.card-text
| Can. 858 — § 1. Jede Pfarrkirche muß einen Taufbrunnen haben, unbeschadet eines durch andere Kirchen bereits erworbenen Kumulativrechts.
br
| § 2. Der Ortsordinarius kann nach Anhören des Ortspfarrers zugunsten der Gläubigen gestatten oder anordnen, daß es auch in einer anderen Kirche oder Kapelle innerhalb der Pfarrgrenzen einen Taufbrunnen gibt.
p.card-text
| Can. 859 — Wenn ein Täufling wegen der Entfernung oder anderer Umstände nicht ohne große Unannehmlichkeiten zur Pfarrkirche oder zu einer anderen Kirche oder Kapelle nach can. 858, § 2 kommen oder gebracht werden kann, darf und muß die Taufe in einer anderen, näher gelegenen Kirche oder Kapelle oder auch an einem anderen geziemenden Ort gespendet werden.
p.card-text
| Can. 860 — § 1. Außer im Notfall darf die Taufe in Privathäusern nur gespendet werden, wenn der Ortsordinarius dies aus schwerwiegendem Grund erlaubt.
br
| § 2. In Krankenhäusern darf nur im Notfall oder aus einem anderen zwingenden seelsorglichen Grund die Taufe gefeiert werden, wenn der Diözesanbischof nicht anders bestimmt hat.
footer.blockquote-footer CIC 1983, Can 857 - 860.
ul.card-text.slide
li Genuiner Taufort ist nach dem Kirchenrecht die <i>Pfarrkirche</i>.
li
| Es mag auch in anderen Kirchen Taufsteine geben,
br
| doch gibt es keine Verpflichtung, diese zu nutzen, oder ein Recht der lokalen Gemeinde, dass diese genutzt werden müssen, nur weil sie existieren.
br
| Der Passus „nach Anhören des Ortspfarrers“ soll offenbar sicherstellen, dass das Pfarrkirchenprinzip nicht ohne Not aufgebrochen und damit ausgehöhlt wird.
li
| Ausschlaggebend für ein Abweichen von der Pfarrkirche ist ein auf Seiten des Täuflings bzw. seiner Familie bestehender Grund wie die Entfernung
| oder „große Unannehmlichkeiten“.
br
| Beides wird bei uns eher nicht zutreffen und wäre im Einzelfall zu prüfen.
.card.mb-3.slide.border-primary
.card-body
h5.card-title
| Aus dem Taufrituale
h6.card-subtitle.text-muted Pfarrkirche als genuiner Taufort
hr
blockquote.blockquote
p.card-text
| 10&nbsp;Damit deutlich wird, dass <i>die Taufe ein Sakrament des Glaubens der Kirche ist und in das Volk Gottes einglieder</i>,
| soll sie normalerweise <i>in der Pfarrkirche gefeiert werden</i>, die deshalb einen Taufbrunnen haben muss.
p.card-text
| 11&nbsp;Es ist allerdings Sache des Ortsordinarius, nach Anhören des Ortspfarrers die Errichtung eines Taufbrunnens in einer anderen Kirche
| oder Kapelle innerhalb der Pfarrgrenzen zu gestatten oder anzuordnen. Normalerweise ist es das Recht des Pfarrers, auch an diesen Orten die Taufe zu halten.
br
| Wenn aber wegen der Entfernung oder anderer Umstände ein Täufling nicht ohne große Unannehmlichkeiten dahin kommen oder gebracht werden kann,
| darf und muss die Taufe in einer anderen näher gelegenen Kirche oder Kapelle oder auch an einem anderen geziemenden Ort gefeiert werden. ...
footer.blockquote-footer Die Feier der Kindertaufe (2007), Praenotanda, Termin und Ort der Kindertaufe, Nr. 10-11.
ul.card-text.slide
li
| Im Wesentlichen werden die Vorgaben des CIC wiedergegeben: Genuiner Taufort ist die <i>Pfarrkirche</i>.
li
| Auffällig ist auch hier, dass vom <i>Pfarrer</i> die Rede ist, nicht vom Taufspender allgemein (der auch ein Priester sein kann,
| der nicht Pfarrer ist [→ Pfarrvikare, Kapläne], oder ein Diakon).
br
| Als dem Leiter der Pfarrei, der den Dienst der Einheit und Zusammengehörigkeit innerhalb der Pfarrei ausübt, obliegt ihm auch die Regelung der Tauforte.
br
| Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Regelung nicht gegen die Einheit und Zusammengehörigkeit in der Pfarrei steht,
| vielmehr der Bezug zur Pfarrei (als Gemeinschaft der Glaubenden in einem Gebiet [auch mit mehreren Kirchen]) bei jeder Taufe gegeben ist,
| und dafür steht als Normal-Regel die Pfarrkirche als Taufort.
li
| Die Begründung des Pfarrkirchenprinzips durch das Taufrituale (Beginn Nr. 10) unterstreicht das:
br
i Die Taufe ist ein Sakrament der Kirche und gliedert in das Volk Gottes ein.
br
| Die Taufe ist also keine Feier einer (menschlichen) Familie, sondern eine Feier der „Familie Gottes“, konkret einer Pfarrei.
br
| Dies wird durch das Pfarrkirchenprinzip in besonderer Weise deutlich:
br
i
| die Pfarrkirche als verbindende Mitte und Haupt der Kirchen einer Pfarrei,
br
| sichtbares Zeichen für die innere Verbundenheit und Gemeinschaft der Gläubigen in einem bestimmten (kirchenrechtlich erfassten) Gebiet.