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1a22c18ffd
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1a22c18ffd | |
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1125ddf191 |
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@ -104,7 +104,7 @@ var _gliederung =
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},
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{
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id : "03_neue_gdo_2025",
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name: "Neue Gottesdienstordnung im kSSB CoSuL ab 1. Juli 2025",
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name: "Neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern im kSSB CoSuL ab 1. Juli 2025",
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subs: [
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{
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id : "01_grundlagen_zur_neuen_gdo",
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@ -113,17 +113,28 @@ var _gliederung =
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},
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{
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id : "02_gdo_drei_priester",
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name: "Gottesdienstordnung mit drei Priestern in Mitte/Ost",
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name: "Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern mit drei Priestern in Mitte/Ost",
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subs: []
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},
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{
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id : "03_gdo_zwei_priester",
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||||
name: "Gottesdienstordnung mit zwei Priestern in Mitte/Ost",
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name: "Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern mit zwei Priestern in Mitte/Ost",
|
||||
subs: []
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||||
},
|
||||
{
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||||
id : "04_gottesdienstschienen_orte",
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||||
name: "Gottesdienstschienen – Orte",
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name: "Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern – Orte",
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subs: []
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}
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]
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},
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{
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id : "04_taufregelung",
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name: "Taufregelung im kSSB CoSuL",
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subs: [
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||||
{
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||||
id : "01_taufregelung_ssb_cosul",
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||||
name: "Taufregelung im kSSB CoSuL",
|
||||
subs: []
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}
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]
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@ -6,15 +6,15 @@ block content
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.card.mb-3.slide.border-primary
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.card-body
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h5.card-title
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| Vorbemerkung
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| Vorbemerkung I
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h6.card-subtitle.text-muted Bitte um Zurückhaltung in der Kommunikation
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hr
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p.card-text
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| Zu den Grundlagen der neuen Gottesdienstordnung gehören als Voraussetzung teils Informationen, die „noch nicht allgemein bekannt“ sind.
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| Zu den Grundlagen der neuen Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern gehören als Voraussetzung teils Informationen, die „noch nicht allgemein bekannt“ sind.
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br
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| Dabei geht es vor allem um die künftige (Nicht-)Verwendung bestimmter Kirchen.
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p.card-text
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| Ohne Kenntnis dieser Informationen ist eine Besprechung der neuen Gottesdienstordnung aber nicht möglich!
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| Ohne Kenntnis dieser Informationen ist eine Besprechung der neuen Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern aber nicht möglich!
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p.card-text
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| Wir bitten allerdings um Zurückhaltung in der Kommunikation dieser Informationen,
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| damit eine gutes Ins-Boot-Holen der unmittelbar Betroffenen möglich ist, die <i>aus erster Hand</i> (Leitender Pfarrer, Verwaltungsleitung)
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@ -22,6 +22,33 @@ block content
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p.card-text
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i Danke für Ihr Verständnis!
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.card.mb-3.slide.border-primary
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.card-body
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h5.card-title
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| Vorbemerkung II
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h6.card-subtitle.text-muted WortGottesFeiern?
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hr
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p.card-text
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| Es ist bewusst von einer neuen „Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern“ die Rede;
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br
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| letztlich geht es um eine sinnvolle Verteilung der Priester im Seelsorgebereich, die allein einer Eucharistiefeiern vorstehen können.
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p.card-text
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i WortGottesFeiern verstehen wir als zusätzliches Gottesdienst-Angebot.
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br
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| Diese haben ihren eigenen, das Wort Gottes in den Mittelpunkt stellenden und feiernden Charakter.
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p.card-text
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| Auch wenn sie immer mal als Ersatz gefeiert werden, weil eine eigentlich vorgesehene Eucharistiefeier vor Ort nicht stattfinden kann,
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| sind sie wesenhaft keine Lückenfüller, sondern ein eigenes, zusätzliches Angebot, je nach den örtlichen Gegebenheiten.
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p.card-text
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| Teils existiert vor Ort eine feste Ordnung, wann wo WortGottesFeiern gefeiert werden;
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br
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| teils werden diese im Zuge der Absprachen der Gottesdienstordnung für die jeweils nächsten Monate festgelegt.
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br
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| Grundsätzlich geschieht die Festlegung aber auf dem „kurzen Dienstweg“ zwischen den Gottesdienstbeauftragten, den Verantwortlichen vor Ort
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| und dem Leitenden Pfarrer.
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br
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| Eine Ordnung auf SSB-Ebene, die der SBR beschließt, erscheint derzeit nicht sinnvoll.
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.card.slide.mb-3.border-warning
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.card-body
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h5.card-title Veränderungen im Pastoralteam des kSSB CoSuL zum 1. September 2025
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@ -37,15 +64,15 @@ block content
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br
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| die Priesterstelle in Ebersdorf existierte auch im vorhergehenden Stellenplan bereits nicht mehr.
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p.card-text.slide
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| Der Weggang von P. Dr. Peter Uzor zum 1. September 2025 macht eine Anpassung der Gottesdienstordnung <i>unausweichlich</i>;
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| Der Weggang von P. Dr. Peter Uzor zum 1. September 2025 macht eine Anpassung der Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern <i>unausweichlich</i>;
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br
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| Ebersdorf muss in die Gottesdienstordnung des Seelsorgebereiches integriert werden, was bis jetzt noch nicht geschah.
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| Ebersdorf muss in die Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern des Seelsorgebereiches integriert werden, was bis jetzt noch nicht geschah.
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p.card-text.slide
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| Dabei ist es nicht sinnvoll, da und dort etwas nachzubessern und Ebersdorf „irgendwie“ reinzupressen.
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| Vielmehr ist es angezeigt, dass
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b
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i die neue Gottesdienstordnung ein „großer Wurf“ wird, der auf Jahre hin bestehen kann.
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i die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern ein „großer Wurf“ wird, der auf Jahre hin bestehen kann.
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p.card-text.slide(style="font-size: 110%;")
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b
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i Ergänzende Informationen
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@ -80,7 +107,7 @@ block content
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p.card-text.slide
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i Es macht daher Sinn, die Zahl der Eucharistiefeiern in Mitte/Ost des SSB auf insgesamt <b>sechs</b> je Wochenende festzulegen.
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p.card-text.slide
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| Eine entsprechende Gottesdienstordnung skaliert bei drei und zwei Priestern sehr gut
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| Eine entsprechende Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern skaliert bei drei und zwei Priestern sehr gut
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br
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| und braucht in Abwesenheitszeiten effektiv keine Anpassungen auf der Ort-Zeit-Ebene, lediglich auf der Zelebranten-Ebene.
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@ -142,6 +169,8 @@ block content
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| gleichzeitig in gewisser Nähe zur Pfarrei Ebersdorf.
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br
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| Daher ist es legitim, dass Untersiemau einen Sonderstatus unter den Filial-Kirchen in Mitte/Ost des Seelsorgebereiches erhält.
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p.small.mb-0
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| Am 2. Wochenende im Monat (Frühschiene).
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p.card-text.slide
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| <b>Witzmannsberg</b> kann nicht länger aus dem Osten des SSB bespielt werden und muss wieder in den Westen des SSB eingebunden werden. Hier ist momentan nur die VAM-Schiene möglich.
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@ -242,8 +271,8 @@ block content
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p.card-text.ml-3.slide.mb-0
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b
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i
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| Für Coburg Stadt – als dem Zentrum unseres Seelsorgebereiches – ergibt sich mit Vorabendschiene in CoM und Spätschiene in CoA
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| ein Gottesdienstmodell, das absolut zukunftsträchtig ist.
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| Für Coburg Stadt – als dem Zentrum unseres Seelsorgebereiches – ergibt sich mit Vorabendschiene in CoM und Spätschiene in CoA
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| eine Verteilung der sonntäglichen Eucharistiefeiern, die absolut zukunftsträchtig ist.
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p.ml-3.card-text.slide(style="font-size: 110%;")
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| Der Entfall des Sonntagabendgottesdienstes bedeutet auch, dass es (auch weiterhin) am Wochenende nur eine Eucharistiefeier am Abend
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| – nun eben Samstag statt Sonntag – gibt, beide Gottesdienste nicht in Konkurrenz zueinander stehen.
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@ -269,15 +298,15 @@ block content
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.card.slide.mb-3.border-primary
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.card-body
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h5.card-title Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Gottesdienstordnung
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h6.card-subtitle.text-muted Zunächst Urlaubsgottesdienstordnung
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h5.card-title Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern
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h6.card-subtitle.text-muted Zunächst Urlaubs-Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern
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p.card-text
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| Grundsätzlich notwendig ist die neue Gottesdienstordnung ab 1. September 2025 – da auch bereits das Modell
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| „zwei Priester“ aufgrund der Urlaube von Pfr. Fischer und dann Pfr. Osberger.
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| Grundsätzlich notwendig ist die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern ab 1. September 2025 – da auch bereits das Modell
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| „zwei Priester“ aufgrund der Urlaube von Pfr. Fischer (erste Septemberhälfte) und dann Pfr. Osberger (Oktober).
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p.card-text
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| Da der Sommer-Urlaub 2025 der Priester in Mitte/Ost aber bereits am 1. Juli beginnt, macht es Sinn
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br
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i die neue Gottesdienstordnung bereits am 1. Juli 2025 in Kraft treten zu lassen.
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i die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern bereits am 1. Juli 2025 in Kraft treten zu lassen.
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p.card-text
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| Für die Pfarrei Ebersdorf werden die Monate Juli und August eine gewisse Übergangszeit darstellen, der Juli auch für Witzmannsberg.
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@ -0,0 +1,89 @@
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extends ../layout
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include ../mixins
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block content
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.card.mb-3.slide.border-primary
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.card-body
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h5.card-title
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| Aus dem Kirchenrecht: Codex Iuris Canonici 1983
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h6.card-subtitle.text-muted Pfarrkirche als genuiner Taufort
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hr
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blockquote.blockquote
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p.card-text
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| Can. 857 — § 1. Außer im Notfall ist der der Taufe eigene Ort eine Kirche oder eine Kapelle.
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br
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| § 2. <b>Als Regel hat zu gelten, daß ein Erwachsener in seiner eigenen Pfarrkirche, ein Kind aber in der eigenen Pfarrkirche seiner Eltern zu taufen ist,</b> außer es empfiehlt sich aus gerechtem Grund etwas anderes.
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p.card-text
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| Can. 858 — § 1. Jede Pfarrkirche muß einen Taufbrunnen haben, unbeschadet eines durch andere Kirchen bereits erworbenen Kumulativrechts.
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| § 2. Der Ortsordinarius kann nach Anhören des Ortspfarrers zugunsten der Gläubigen gestatten oder anordnen, daß es auch in einer anderen Kirche oder Kapelle innerhalb der Pfarrgrenzen einen Taufbrunnen gibt.
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p.card-text
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| Can. 859 — Wenn ein Täufling wegen der Entfernung oder anderer Umstände nicht ohne große Unannehmlichkeiten zur Pfarrkirche oder zu einer anderen Kirche oder Kapelle nach can. 858, § 2 kommen oder gebracht werden kann, darf und muß die Taufe in einer anderen, näher gelegenen Kirche oder Kapelle oder auch an einem anderen geziemenden Ort gespendet werden.
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p.card-text
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| Can. 860 — § 1. Außer im Notfall darf die Taufe in Privathäusern nur gespendet werden, wenn der Ortsordinarius dies aus schwerwiegendem Grund erlaubt.
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| § 2. In Krankenhäusern darf nur im Notfall oder aus einem anderen zwingenden seelsorglichen Grund die Taufe gefeiert werden, wenn der Diözesanbischof nicht anders bestimmt hat.
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footer.blockquote-footer CIC 1983, Can 857 - 860.
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ul.card-text.slide
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li Genuiner Taufort ist nach dem Kirchenrecht die <i>Pfarrkirche</i>.
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| Es mag auch in anderen Kirchen Taufsteine geben,
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| doch gibt es keine Verpflichtung, diese zu nutzen, oder ein Recht der lokalen Gemeinde, dass diese genutzt werden müssen, nur weil sie existieren.
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| Der Passus „nach Anhören des Ortspfarrers“ soll offenbar sicherstellen, dass das Pfarrkirchenprinzip nicht ohne Not aufgebrochen und damit ausgehöhlt wird.
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| Ausschlaggebend für ein Abweichen von der Pfarrkirche ist ein auf Seiten des Täuflings bzw. seiner Familie bestehender Grund wie die Entfernung
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| oder „große Unannehmlichkeiten“.
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| Beides wird bei uns eher nicht zutreffen und wäre im Einzelfall zu prüfen.
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.card-body
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h5.card-title
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| Aus dem Taufrituale
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h6.card-subtitle.text-muted Pfarrkirche als genuiner Taufort
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blockquote.blockquote
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p.card-text
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| 10 Damit deutlich wird, dass <i>die Taufe ein Sakrament des Glaubens der Kirche ist und in das Volk Gottes einglieder</i>,
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| soll sie normalerweise <i>in der Pfarrkirche gefeiert werden</i>, die deshalb einen Taufbrunnen haben muss.
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p.card-text
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| 11 Es ist allerdings Sache des Ortsordinarius, nach Anhören des Ortspfarrers die Errichtung eines Taufbrunnens in einer anderen Kirche
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| oder Kapelle innerhalb der Pfarrgrenzen zu gestatten oder anzuordnen. Normalerweise ist es das Recht des Pfarrers, auch an diesen Orten die Taufe zu halten.
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| Wenn aber wegen der Entfernung oder anderer Umstände ein Täufling nicht ohne große Unannehmlichkeiten dahin kommen oder gebracht werden kann,
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| darf und muss die Taufe in einer anderen näher gelegenen Kirche oder Kapelle oder auch an einem anderen geziemenden Ort gefeiert werden. ...
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footer.blockquote-footer Die Feier der Kindertaufe (2007), Praenotanda, Termin und Ort der Kindertaufe, Nr. 10-11.
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ul.card-text.slide
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| Im Wesentlichen werden die Vorgaben des CIC wiedergegeben: Genuiner Taufort ist die <i>Pfarrkirche</i>.
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| Auffällig ist auch hier, dass vom <i>Pfarrer</i> die Rede ist, nicht vom Taufspender allgemein (der auch ein Priester sein kann,
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| der nicht Pfarrer ist [→ Pfarrvikare, Kapläne], oder ein Diakon).
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| Als dem Leiter der Pfarrei, der den Dienst der Einheit und Zusammengehörigkeit innerhalb der Pfarrei ausübt, obliegt ihm auch die Regelung der Tauforte.
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| Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Regelung nicht gegen die Einheit und Zusammengehörigkeit in der Pfarrei steht,
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| vielmehr der Bezug zur Pfarrei (als Gemeinschaft der Glaubenden in einem Gebiet [auch mit mehreren Kirchen]) bei jeder Taufe gegeben ist,
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| und dafür steht als Normal-Regel die Pfarrkirche als Taufort.
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| Die Begründung des Pfarrkirchenprinzips durch das Taufrituale (Beginn Nr. 10) unterstreicht das:
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i Die Taufe ist ein Sakrament der Kirche und gliedert in das Volk Gottes ein.
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| Die Taufe ist also keine Feier einer (menschlichen) Familie, sondern eine Feier der „Familie Gottes“, konkret einer Pfarrei.
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| Dies wird durch das Pfarrkirchenprinzip in besonderer Weise deutlich:
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| die Pfarrkirche als verbindende Mitte und Haupt der Kirchen einer Pfarrei,
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| sichtbares Zeichen für die innere Verbundenheit und Gemeinschaft der Gläubigen in einem bestimmten (kirchenrechtlich erfassten) Gebiet.
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