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h5.card-title „Ende der flächendeckenden Pastoral 2030“
h6.card-subtitle.text-muted ... was auch immer das heißen mag
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li
| Mit dem Beschluss des Stellenplans 2023-2030, der überall Kürzungen beim Pastoralen Personal vorsieht,
| hielt das Schlagwort vom „Ende der flächendeckenden Pastoral 2030“ in unserem Erzbistum Einzug.
li
| Was das tatsächlich bedeutet, kann (noch) keiner sagen; klar ist aber, dass deutliche Veränderungen auf uns zukommen werden.
li
| Dies wird alle Bereiche des kirchlichen Lebens betreffen.
li
| So mancher Leitenden Pfarrer – die Mehrheit! – sieht uns auf insgesamt 35 Pfarreien im Erzbistum als Ersatz für die jetzt 35 Seelsorgebereiche zulaufen
br
| mit jeweils einem PfarrGemeindeRat und einer Kirchenverwaltung!
li
| Auf Bistumsebene ist die perspektivische Entwicklung zum Modell „ein Priester pro großer Seelsorgeeinheit“ längst gegeben.
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h5.card-title GesamtKirchenGemeinde als gescheitertes Modell der Bündelung in der Verwaltung
h6.card-subtitle.text-muted Vom Zukunftsmodell zum Auslaufmodell – Neues Modell: Zulegungen
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li
| Zunächst wurde die GesamtKirchenGemeinde quasi als Heilsbringer für die Verwaltung betrachtet.
li
| Zur Bündelung der Aufgaben der Kirchengemeinden und um den Seelsorgebereichen Rechtsfähigkeit zukommen zu lassen,
| sollte es in jedem Seelsorgebereich genau eine GKG geben.
li
| Dagegen haben wir uns erfolgreich gewehrt: mit unseren zwei fahren wir aus bekannten Gründen günstiger.
br
| Andernorts wurden GKGs gegründet, die zwei SSBs umfassen – auch aus guten Gründen.
br
| Das vorgesehene Model erwies sich also als unpraktikabel.
li
| Hinzu kam, dass eine GKG deutlich größer sein müsste, um tatsächlich wichtige Aufgaben zukunftsträchtig übernehmen zu können –
| das hat man leider erst bei den Überlegungen zur Zukunft der KiTas und bei genauerer rechtlicher Betrachtung des Modells GesamtKirchenGemeinde bemerkt.
li
| Ferner brachte die GKG keine Gremien-Reduktion, sondern eine Mehrung – wobei die Teilnahme aus den Kirchengemeinden
| immer wieder „suboptimal“ war: die Beschlussfähigkeit war teils in so mancher GKG nicht oder nur knapp gegeben:
br
| Diese mangelnde Akzeptanz der GKGs im praktischen Vollzug ist auch ein Todesstoß für die GKGs.
li
| Für die nächste Zeit werden wir aber noch gut mit unseren zwei GKGs oder vielleicht einmal auch mit nur einer fahren.
br
| Perspektive ist aber die eine Pfarrei statt des Seelsorgebereiches.
br
| Nur so kommt es zur nötigen Gremienreduktion, die im Zuge der Wahlen 2024 nicht möglich erschien.
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| Auch im evangelischen Bereich heißt es klar: In 6 Jahren werden wir deutlich weniger Gremien wählen ...
li
| An die Stelle des Modells „GKG“ tritt das Modell „Zulegungen“: mittel- bis langfristig werden Filialkirchengemeinen (bzw. -stiftungen)
| der Pfarrkirchengemeinde zugelegt, auch die eine oder andere Pfarrei einer anderen zugelegt.
br
i Dies geschieht auch schon heute, auch in unserem Bistum (jüngst Hof, Nürnberg)!
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h5.card-title Gebäudekonzept
h6.card-subtitle.text-muted Notwendige Reduktion der Gebäude im gesamten Bistum
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li
| Schon seit einigen Jahren wird an diesem Gebäudekonzept gearbeitet; die Aufnahme der Gebäude ist abgeschlossen.
li
| Mit den neugewählten Verwaltungsgremien soll nun durchgestartet werden ...
li
| Die Perspektive ist klar eine Reduktion jener Gebäude, für die die Kirchengemeinden Bauträger sind.
li
| KiTa-Gebäude sollen an die Kommunen übergehen – die wehren sich jedoch heftig ...
li
| Pfarrheime sollen auf den tatsächlichen (rechnerischen) Bedarf reduziert werden – selig, wer keine eigenen Gebäude hat, sondern andere mitnutzt ...
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| In der evangelischen Kirche läuft ein analoger Prozess.
li
| Auch Kirchen – selbst denkmalgeschützte – stehen mittel- und langfristig zur Disposition.
br
| Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern laufen schon ...
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h5.card-title Verwaltungstechnische Bündelung und Verschlankung
h6.card-subtitle.text-muted Nutzung moderner Möglichkeiten
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li
| Neben der perspektivischen Reduktion der Gremien, Gebäude etc. braucht es weiterhin eine Bündelung in der Verwaltung.
li
| Hinzu kommt – als Entsprechung zur gegebenen und weiter fortschreitenden Zentralisierung – die Nutzung entsprechender technischer Möglichkeiten:
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| eMail als Kommunikationsmedium.
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| KV-Cloud für Protokolle und die Zurverfügungstellung wichtiger Dokumente.
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h5.card-title Arbeitssicherhiet
h6.card-subtitle.text-muted Wichtiges Thema für alle Kirchenverwaltungen
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li
| Auch zu diesem Thema soll mit den neugewählten Gremien durchgestartet werden ...
li
| In allen Kirchenverwaltungen muss es einen/eine Arbeitsschutzbeauftragte(n) geben!
li
| Spätestens zum 1. Juli 2025 muss diese Person ernannt sein.
li
| Überall müssen sog. „Sicherheitsordner“ erstellt werden u. a. mit Gefährdungsbeurteilungen und Check-Listen.
li
| Näheres schon jetzt in der
a(href="https://wolke.halieus.de/index.php/f/931588", target="_blank") KV-Cloud