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| TOP 3: Name des künftigen Seelsorgebereiches
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h5.card-title a) Hinweise in der Arbeitshilfe
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h6.card-title Vorgaben
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p
| Alle Seelsorgebereiche im Erzbistum Bamberg müssen nach einheitlicher Regel einen einfachen,
| aber einprägsamen und eindeutigen Namen erhalten. Es wurde daher folgendes seitens
| der Ordinariatskonferenz beschlossen:
p
| Dem neuen Namen des Seelsorgebereiches wird das Wort Katholisch
vorangesetzt,
| also Katholischer Seelsorgebereich
. Dies wird ergänzt um eine Ortsangabe.
| Die Ortsangabe kann entweder der Verwaltungssitz des neuen Seelsorgebereiches sein
| oder aber eine geographisch eindeutig zuordenbare Ortsbezeichnung oder ein
| Landschaftsraum.
p
b Katholischer Seelsorgebereich + Ortsangabe
p.mb-0
| Gleichzeitig ist Prämisse am Ausgang der Überlegungen zur Namensfindung, dass es keine
| Reihung von Orts- oder Heiligennamen geben soll.
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h6.card-title Aufgabe des Übergangsgremiums
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p
| Das Übergangsgremium soll sich auf einen Vorschlag für den Namen des neuen Seelsorgebereiches gemäß
| den oben genannten Kriterien einigen.
p
| Der unverbindliche Namensvorschlag ist bis zum 31. März 2019 bei der Stabsstelle Diözesane Entwicklung
| einzureichen.
br
| Die letzte Entscheidung über die Namensgebung bleibt der Diözesanleitung vorbehalten.
p.mb-0.small
| Vorschläge/Beispiele in der Arbeitshilfe für das Übergansgremium:
br
i Katholischer Seelsorgebereich Coburg
br
i Katholischer Seelsorgebereich Coburger Land
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h6.card-title Hilfreiche Fragen
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p.mb-0
| Bei der Namensfindung können einige Fragen hilfreich sein:
ul.mb-0
li
| Gibt es ein natürliches, geographisches oder religiöses Zentrum im neuen Seelsorgebereich,
| z. B. eine Kleinstadt, Schulstandort oder einen überregional bedeutsamen Wallfahrtsort?
li
| Welche Gebirgszüge, Flüsse, Täler verbinden die Gemeinden unseres neuen Seelsorgebereiches?
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h5.card-title b) Beratung und Beschluss des Votums des SBR(Ü)
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| Regionalreferent Clemens Grünbeck
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