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span Konstituierende Sitzung
br
span.small Montag, 4. Februar 2019 19:30 Uhr Dekanatszentrum Coburg St. Augustin, Kleiner Saal
block content
.card.slide.mb-3
.card-body
h5.card-title Kurze Kennenlernrunde
h6.card-subtitle.text-muted.mb-3
| TOP 2
.card-text
ul.mb-0
li Name
li Pfarrei
.card.slide.mb-3
.card-body
h5.card-title Berufung weiterer Mitglieder gemäß § 3, Absatz 3 der Übergangsregelung
h6.card-subtitle.text-muted.mb-3
| TOP 3
.card-text
blockquote.blockquote(style="font-size: 100%;").ml-5
p.mb-0
| Im Seelsorgebereich (neu) ansässige Verbände (inklusive Jugend und Caritas) können je einen Vertreter
| in den Seelsorgebereichsrat (Ü) entsenden.
br
| Die Zahl der Verbandsvertreter darf die Zahl der Vertreter aus den Pfarreien nicht übersteigen.
| Im Konfliktfall haben die im Seelsorgebereich mitgliederstärksten Verbände den Vorrang.
footer.blockquote-footer
cite Übergangsregelung § 3, Absatz 3
.card.slide.mb-1.slide
.card-body
h6.card-title (Erwachsenen-)Verbände
.card-text
.card-text
ul
li Bestandsaufnahme
li
| Vertretung im SBR(Ü)
.small (mit Blick auch auf den gegenwärtigen Status im Dekanatsrat)
hr
h7
i Ertrag
ul.mb-0
li
| Frauenbund Seßlach
br
+symbol("arrow-right")
| Frau Tranziska kümmert sich darum, dass eine Vertreterin entsandt wird.
li
| KAB Coburg
br
+symbol("arrow-right")
| Herr Jungkunz wird angefragt bzgl. eines Vertreters oder einer Vertreterin.
li
| KEB Coburg
br
+symbol("arrow-right")
| Frau Kollo Vorsitzende der KEB in Coburg
| übernimmt die Vertretung der Katholischen Erwachsenenbildung in Personalunion (wie bereits im Dekanatsrat).
li
| Kolpingsfamilie Neustadt bei Coburg
br
+symbol("arrow-right")
| Frau Braun kümmert sich darum, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter entsandt wird.
.card.slide.mb-1.slide
.card-body
h6.card-title Caritas
.card-text
.card-text
p
| Dem SBR(Ü) gehören bereits einige aus den Pfarreien entsandte Mitglieder an,
| die in der Geschäftsführung bzw. im Vorstand der Carits engagiert sind.
br
| Soll darüber hinaus ein (weiterer) Vertreter der Caritas entsandt werden?
hr
h7
i Ertrag
p.mb-0
| Die Caritas klärt intern, ob ein zusätzlicher Vertreter z. B. Vorstand Hermann Beckering in den SBR(Ü) entsandt wird.
.card.slide.mb-1.slide
.card-body
h6.card-title Jugend
h6.card-subtitle.text-muted.mb-3 Vorschlag BDKJ
.card-text
.card-text
ul
li Es gibt eine Gesamtvertretung der Jugend, nicht ein Vertreter je einzelnem Verband.
li Wahl durch eine erweiterte BDKJ-Dekanatsversammlung: Verbände + Ministranten + Jugendbands.
li Wahl auf zwei Jahre.
li Stellvertreter?
li Die Zahl der Jugendvertreter hängt ab
ul
li vom Anteil der Kinder und Jugendlichen (< 18 Jahre) an der Gesamtkatholikenzahl;
li
| von der Größe des Gremiums;
br
| dabei sind zwei Bezugsgrößen denkbar:
ol
li Anzahl der Vertreter aus den Pfarreien;
li Anzahl der Vertreter aus den Pfarreien UND Anzahl der Vertreter aus den (Erwachsenen-)Verbänden.
img(src="/images/sbr_ue/AnzahlJugendliche.jpg")
hr
h7
i Ertrag
ul.mb-0
li
| Die Jugend entsendet drei Jugendliche in den SBR(Ü), die sie auf der BDKJ-Versammlung wählt; dazu wird auch
| die nichtverbandliche Jugend eingebunden.
br
| Die Jugendlichen sind für die Zeit bis zur Neuwahl des SBR 2022 zu entsenden;
| scheidet ein Jugendlicher aus persönlichen Gründen aus, wird die Jugend nachwählen.
br
span.small Die Wahl auf zwei Jahre wird abgelehnt. Stattdessen dieses Nachwahlmodell.
br
span.small Die Zahl drei entspicht obiger Rechnung, wenn man die Vertreter der Verbände (mit ??? gekennzeichnet) nicht berücksichtigt.
li
| Zusätzlich ist der Jugendbildungsreferent Stefan Hofknecht von hauptamtlicher Seite Mitglied des SBR(Ü).
li.small
| An dieser Stelle entsteht eine kontroverse Diskussion zum Thema Stellvertreter nicht nur für die Mitglieder aus den Verbänden,
| sondern auch aus den Pfarreien.
ul.mb-0
li
| Einerseits wird es als problematisch angesehen, dass ggf. eine Pfarrei oder ein Verband gar nicht bei einer
| Sitzung dabei ist, weil jemand (ggf. auch kurzfristig/krankheitsbedingt) nicht kommen kann.
br
| Gerade bei Pfarreien mit nur einem Vertreter/einer Vertreterin ist dies problematisch.
li
| Andererseits ist das Gremium nur handlungsfähig, wenn seine Zusammensetzung (zumindest zum großen Teil) konstant ist.
br
.small
| Bei Stellvertretern ist ggf. auch das Problem, dass sie zu wendig über die aktuellen Diskussionen im SBR(Ü)
| wissen und sich daher schwer tun, sich in die Gespräche mit einzubringen.
li
| Die Satzung für Seelsorgebereichsräte, die auf den SBR(Ü) anzuwenden ist in Kombination mit der Übergangsregelung
| sieht eine feste Entsendung von Personen vor und kennt keine Stellvertreterregelung.
br
| Die Frage ist zur weiteren Klärung an Bamberg zu richten; die Satzungen für die Räte, die 2022 gewählt werden,
| müssen an dieser Stelle eindeutig sein.
.card.slide.mb-3
.card-body
h5.card-title
| Vorstellung des weiteren Prozesses, vor allem der nächsten Schritte;
br
| Konkretisierung für unseren neuen Seelsorgebereich
h6.card-subtitle.text-muted.mb-3 TOP 4
.card-text
img(src="/images/sbr_ue/2018-10-16_Ergänzter-Zeitstrahl.jpg", style="width: 100%; height: auto; max-width: 1090px;")
.card.slide.mb-1
.card-body
h6.card-title Name des neuen Seelsorgebereiches gemäß diözesanen Richtlinien
h6.card-subtitle.text-muted.mb-3 Gremium: SBR(Ü)+ = SBR(Ü) + komplettes Pastoralteam des künftigen SB
.card-text
p
b <q>Katholischer Seelsorgebereich + Ortsangabe</q>
p.small.mb-0
| Keine Reihung von Orts- und Heiligennamen (wie z. B. derzeit <q>Ebersdorf Neustadt Rödental</q>)!
.card.slide.mb-3
.card-body
h6.card-title Verwaltungssitz
h6.card-subtitle.text-muted.mb-3
| Gremium: SBR(Ü)++ = SBR(Ü) + komplettes Pastoralteam des künftigen SB + Kirchenpfleger (oder ein Vertreter) der einzelnen Kirchenstiftungen
.small mit Einbindung der Pfarrsekretärinnen
.card-text
p
| Am Verwaltungssitz sollen alle zentralen Aufgaben der Pfarrverwaltung wahrgenommen werden.
| Er wird Dienstsitz der Verwaltungsleitung sein, die den Leitenden Pfarrer in der Verwaltung des Seelsorgebereiches entlasten
| und diese mitverantworten wird.
br
| Am Verwaltungssitz befindet sich ein Pfarrbüro, das als zentrales organisatorisches Element der Pfarrverwaltung
| über eine volle Ausstattung verfügt.
p
| Daneben wird es weitere Pfarrbüros im Seelsorgebereich geben mit unterschiedlicher Aussatttung; je nachdem,
| ob dort auch ein Dienstsitz eines pastoralen Mitarbeiters sein wird.
p.mb-0
| Der Verwaltungssitz ist perspektivisch auch der Dienstsitz des Leitenden Pfarrers im Seelsorgebereich.
.card-text
p.slide
b
| Mitteilung der Beratungsergebnisse zu Name und Verwaltungssitz an die Stabsstelle Diözesane Entwicklung
| bis 31. März 2019.
p.slide
i
| Ab 1. April 2019 Festlegung des Namens und des Verwaltungssitzes der neuen Seelsorgebereiche durch Herrn Erzbischof.
.card.slide.mb-1
.card-body
h6.card-title Kennenlernen im neuen Seelsorgebereich
h6.card-subtitle.text-muted.mb-3 ab April 2019 bis September 2019
.card-text
p.mb-0
| Vor allem das Pastoralteam, aber auch der SBR(Ü) sowie die Gremien vor Ort sollen sich mit folgenden Fragestellungen auseinandersetzen:
ul.mb-0
li
| Wie schaut unser neuer Seelsorgebereich aus?
br
| Was sind derzeit die wesentlichen Elemente in der Seelsorge vor Ort?
br
| Welche Menschen leben hier und was brauchen und erwarten sie von uns als Kirche?
li
| Welche Herausforderungen stellen sich uns?
br
| Wo liegen die wesentlichen Herausforderungen?
li
| Wie wollen wir uns angesichts dieser Herausforderungen zunächst organisieren?
.card.slide.mb-1
.card-body
h6.card-title Einführung und Begleitung der sukzessiven Umsetzung des Konzepts der <q>Gemeinschaftlichen Pfarrverwaltung</q>
h6.card-subtitle.text-muted ab April 2019
.card.slide.mb-1
.card-body
h6.card-title Veranstaltungen zum Bistumsprozess für Ehrenamtliche
h6.card-subtitle.text-muted Mai bis Juli 2019
.card.slide.mb-1
.card-body
h6.card-title Ernennung des Leitenden Pfarrers durch Herrn Erzbischof
h6.card-subtitle.text-muted.mb-3 zum September 2019
.card-text
p.mb-0.small
| Keine Wahl durch das Pastoralteam unter den Pfarrern mehr, sondern direkte Ernennung durch Herrn Erzbischof.
.card.slide.mb-1
.card-body
h6.card-titleErarbeitung Erarbeitung eines Pastoralkonzeptes für den neuen Seelsorgebereich bis 2022
h6.card-subtitle.text-muted.mb-3 ab September 2019
.card-text
p.mb-0.small
| Leitender Pfarrer, Pastoralteam, Pfarrgemeinderäte vor Ort und das Übergangsgremium sollen
| hierbei zusammenwirken.
.card.slide.mb-1
.card-body
h6.card-titleErarbeitung Einführung des Konzepts der Verwaltungsleitung und Einsatz von Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleitern
h6.card-subtitle.text-muted ab September 2019
.card.slide.mb-1
.card-body
h6.card-titleErarbeitung Erste Zwischenbilanz über die pastorale Neuausrichtung mit Rückmeldung an die Bistumsleitung
h6.card-subtitle.text-muted Juni/Juli 2020
hr
.card.slide
.card-body
h5.card-title Umsetzung der Schritte <q>Name</q> und <q>Verwaltungssitz</q> bei uns
.card-text
p.mb-0 Gemeinschaftliche Überlegungen:
ul
li Abendliche Sitzungen vs. Klausurtag?
li Ortsbegehung für die Entscheidung bzgl. Verwaltungssitz!?
li ...
hr
h7
i Ertrag
ul.mb-0
li
| Statt einer Ortsbegehung mit einem so großen Gremium nicht einfach zu bewerkstelligen
| sollen die Kirchenpfleger von Coburg St. Augustin und Coburg St. Marien die räumlichen
| Möglichkeiten der jeweiligen Pfarrei vorstellen.
li
| Es soll einen Abendtermin geben, bei dem sowohl über die Frage des Namens als auch über den Verwaltungssitz
| beraten werden soll. Ein weiterer Abendtermin soll bereits vereinbart werden für eine mögliche Fortsetzung.
li
| Zu diesen Terminen sind die restlichen Mitglieder des Pastoralteams einzuladen (SBR(Ü)+),
| ferner die Kirchenpfleger (SBR(Ü)++), da es ja auch um den Verwaltungssitz gehen wird.
ul.mb-0
li
| Aus dem Seelsorgebereich Ebersdorf Neustadt Rödental wird je Pfarrei jeweils der
| Kirchenpfleger oder bei Verhinderung ein anderes Mitglieder der Kirchenverwaltung kommen:
| 3 Personen.
li
| Aus dem Seelsorgebereich Coburg Stadt und Land wird je Pfarrei jeweils der Kirchenpfleger
| oder bei Verhinderung ein anderes Mitglieder der Kirchenverwaltung kommen,
| zusätzlich der Kirchenpfleger der Gesamtkirchenverwaltung:
| 4 Personen.
li
| Aus dem Seelsorgebereich Seßlach hier gibt es in den 4 Pfarreien insgesamt 13 Kirchenverwaltungen
| mit Kirchenpfleger soll ebenfalls je Pfarrei ein Kirchenpfleger kommen.
br
| Dies bedeutet, dass sich die jeweiligen Kirchenpfleger der verschiedenen Stiftungen einer Pfarrei
| auf einen Kirchenpfleger einigen müssen.
br
| Insgesamt also 4 Personen.
br
| Die Person, die quasi das Amt des Kirchenpflegers auf Seelsorgeberichsebene inne hat,
| soll dabei eine der 4 sein.
.card.slide.mb-3
.card-body
h5.card-title Vereinbarung der nächsten Termine
h6.card-subtitle.text-muted TOP 5
.card-text
p.mb-0
| Als Termine wurden vereinbart:
br
i Montag, 25. Februar
br
| sowie
br
i Montag, 25. März.
br
| Jeweils um 19:30 Uhr im Dekanatszentrum Coburg St. Augustin, Kleiner Saal.
.card.slide.mb-3
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h5.card-title Anfragen, Sonstiges
h6.card-subtitle.text-muted.mb-3 TOP 6
.card-text
p Weitere Hinweise jederzeit unter <b>erzbistum-mitgestalten.de</b>
p.small
| Zugang zum internen Bereich:
br
| Kennung: <i>Entwicklung</i>
br
| Passwort: <i>Impulse2017</i>
p.mb-0
| Bezüglich Weitergabe der eMail-Adressen der Mitglieder des Gremiums an die anderen Mitglieder soll in der nächsten Sitzung
| mittels Unterschrift die Einwilligung der Mitglieder eingeholt werden.
p
| Ende der Sitzung um 21:00 Uhr.
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