bibelwissen/views/sbr_ue/01_2019-02-25/04_verwaltungssitz.pug

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| TOP 4: Verwaltungssitz des künftigen Seelsorgebereiches
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h5.card-title a) Hinweise in der Arbeitshilfe
h6.card-subtitle.text-muted.mb-3 ergänzt um Infos aus der InfoMail Nr. 14 und der <q>Ergänzenden Handreichung zum Leitfaden für die Findungsphase</q>
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h6.card-title Verwaltungsleitungen
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p.mb-0
| Die Bistumsleitung hat beschlossen, ab Herbst
| 2019 begleitet durch das Erzbischöfliche Ordinariat sukzessive Stellen für Verwaltungsleitungen in
| den neuen Seelsorgebereichen einzuführen. Dies
| verfolgt vornehmlich folgende Ziele:
ul
li
| Das pastorale Personal, insbesondere der Leitende Pfarrer, soll von Verwaltungsaufgaben
| entlastet werden und dadurch Freiräume für
| pastorale Tätigkeiten und Leitung erhalten.
li
| Die effektive und effiziente Führung der Pfarrverwaltung im Seelsorgebereich soll auf
| Zukunft hin sichergestellt werden.
li
| Neue Anforderungen und Normen (z.B. HGB-Doppik, Präventionskonzepte, Datenschutz) im
| Bereich der Verwaltung sollen besser integriert bzw. umgesetzt werden.
li
| Ehrenamtliches Engagement in den Gremien
| soll administrativ unterstützt werden.
p
| Verwaltungsleitungen nehmen deshalb zusammen mit den Pfarrern und ehrenamtlichen
| Entscheidungsträgerinnen und -träger die Leitung der
| Pfarreien in wirtschaftlichen, baulichen und organisatorischen Belangen wahr.
| Sie führen und fördern die ihnen unterstellten nicht-pastoralen
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sind für die
| Personalplanung und -auswahl des nicht-pastoralen Personals zuständig. Sie stehen den
| haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden als
| kompetente Partnerinnen und Partner mit ihrer
| Fachexpertise zur Verfügung.
p
| Die Bistumsleitung hat beschlossen, entsprechende Stellen für alle Seelsorgebereiche zu finanzieren.
| Budgetkürzungen wird es dadurch nicht geben.
br
| Der jeweilige Stellenumfang der Verwaltungsleitungen wird von der Größe und Struktur des neuen Seelsorgebereiches
| sowie von den übertragenen Aufgabenbereichen abhängen.
br
| Ein entsprechendes Rahmenkonzept mit einem
| Anforderungsprofil wird Anfang 2019 veröffentlicht werden.
p
| Der Leitende Pfarrer wird der direkte Vorgesetzte der Verwaltungsleitung und übt die Dienst- und Fachaufsicht aus.
p.mb-0
| Die KiTa-Geschäftsführung ist eine eigene und davon zu unterscheidende Stelle, ebenso wie die Stellen im Pfarrbüro.
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h6.card-title Pfarrbüro
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p
| Eine Arbeitsgemeinschaft aus Vertreterinnen
| des Berufsverbandes der Pfarrsekretärinnen
| und Pfarrsekretäre sowie Mitarbeitenden
| aus Pastoral und Administration im Erzbischöflichen Ordinariat hat das Modell der
| „Gemeinschaftlichen Pfarrverwaltung“ weiterentwickelt, welches in den folgenden
| Jahren sukzessive umgesetzt werden soll.
p.mb-0
| Es ist nicht geplant ist, dass es aufgrund der
| Neueinführung der pastoralen Strukturen zu
| Budgetkürzungen bei den Kirchenstiftungen
| kommen soll. Vielmehr führt der Prozess
| dazu, dass Verwaltungsleitungen zusätzlich
| angestellt werden. Allerdings sollen künftig
| räumliche und technische Synergien genutzt
| werden und dadurch kann es zu Veränderungen bei den Arbeitsorten oder den Aufgaben
| der Beschäftigten im Pfarrbüro kommen.
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h6.card-title Spezialisierung und Serviceorientierung
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p
| Grundidee ist, dass die wesentlichen Aufgaben der Pfarrverwaltung eines (neuen)
| Seelsorgereichs an einer Stelle wahrgenommen
| werden. Dadurch soll eine hohe fachliche
| Kompetenz (ggf. durch Spezialisierung bei
| mehreren Kräften), wirtschaftliches Arbeiten
| sowie möglichst umfassende Servicezeiten
| ermöglicht werden.
p
| Zur Sicherung der Präsenz in der Fläche kann
| es auch weitere Pfarrbüros geben, jedoch mit
| veränderten Aufgaben und daran angepasster, unterschiedlicher Büroausstattung.
| Dabei sind die Dienstsitze des pastoralen Personals, die jeweiligen regionalen
| Gegebenheiten und personellen Ressourcen (auch Ehrenamtliche), technischen Möglichkeiten,
| Entfernungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
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h6.card-title Vorgaben
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p
| Mit Errichtung des neuen Seelsorgebereiches wird ein Verwaltungssitz festgelegt.
| Der Verwaltungssitz ist später der Dienstsitz der Verwaltungsleitung, die auf Antrag
| des zukünftigen Leitenden Pfarrers des neuen Seelsorgebereiches von der Erzdiöese im Rahmen
| des noch zu berechnenden Stellenumfangs finanziert wird.
p
| Durch die Festlegung des Verwaltungssitzes wird noch keine Festlegung auf einen bestimmten Leitenden Pfarrer
| oder andere Personen getroffen.
p.mb-0
| Der Verwaltungssitz ist perspektivisch auch der Dienstsitz des Leitenden Pfarrers im Seelsorgebereich.
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h6.card-title Konzeption und Anforderungen an den Verwaltungssitz
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p
| Am Verwaltungssitz sollen alle zentralen Aufgaben der Pfarrverwaltung wahrgenommen werden.
| Am Verwaltungssitz befindet sich ein Pfarrbüro, das als zentrales organisatorisches Element
| der Pfarrverwaltung über eine volle Ausstattung verfügt.
p.mb-0
| Der Verwaltungssitz gliedert sich in
ul
li
| einen Bereich, der Besucherinnen und Besuchern frei zugänglich ist (Frontoffice), und
li
| Bereiche, die Besucherinnen und Besuchern nicht bzw. nur nach Aufforderung oder Anmeldung zugänglich sind (Backoffice).
p.mb-0
| Das Raumkonzept für den Verwaltungssitz sollte sich an folgender Liste unter Berücksichtigung der örtlichen
| Gegebenheiten orientieren.
ul
li
| 1 Raum als Besucherbereich mit nach Möglichkeit getrenntem Wartebereich
li
| 1 Raum, der nicht frei für Besucher zugänglich ist
li
| 1 Büro für die Verwaltungsleitung
li
| 1 Büro für den Leitenden Pfarrer
li
| Arbeitsplätze für das weitere pastorale Personal
br
.small (Nicht alle Mitarbeitenden benötigen ein Einzelbüro; Arbeitsplätze können auch von verschiedenen Personen genutzt werden.)
li
| Besprechungszimmer
br
.small (Die Größe richtet sich nach der Teamgröße des Pastoral- und Verwaltungsteams.)
li Registratur
li Toiletten
li Sozialraum
p.mb-0
| Zum derzeitigen Zeitpunkt sollen noch keine weiteren/anderen Orte der Pfarrverwaltung festgelegt werden.
| Dies wird in den neuen Seelsorgebereichen erst in einem vom Erzbischöflichen Ordinariat begleiteten Prozess ab Herbst 2019 erfolgen.
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h6.card-title Aufgabe des Übergangsgremiums
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p
| Im Nachgang zur territorialen Umschreibung der neuen Seelsorgebereiche haben sich Mitarbeitende
| verschiedener Hauptabteilungen Überlegungen zu den Verwaltungssitzen in den neuen Seelsorgebereichen gemacht
| und pastorale, bauliche und geographische Aspekte abgewogen. Der Verschlag wurde im Fachausschuss
| Pastorale Strukturen nochmals besprochen. Das Ergebnis wird als Vorschlag für den Verwaltungssitz den Übergangsgremien unterbreitet.
p
| Vorschlag in der Arbeitshilfe für das Übergangsgremium:
br
i Coburg St. Augustin;
br
| In einem Dokument des FachAusschuss Pastorale Strukturen vom 8. Mai 2018 war das noch
br
i Coburg St. Marien ...
p.mb-0
| Das Übergangsgremium wird gebeten, über diesen Vorschlag zu beraten.
| Falls die Mitglieder des Übergangsgremiums einen vom Vorschlag abweichenden Ort als Verwaltungssitz bevorzugen,
| hat das Übergangsgremium bis zum 31.03.2019 die Möglichkeit, einen weiteren, begründeten Vorschlag bei der
| Stabsstelle Diözesane Entwicklung einzureichen.
br
| Die letzte Entscheidung über den Verwaltungssitz bleibt der Diözesanleitung vorbehalten.
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h6.card-title Faktoren für die Wahl des Verwaltungssitzes
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p.mb-0
| Wichtige Aspekte bei der Wahl des Verwaltungssitzes können sein:
ul.mb-0
li
| Nähe zu Gläubigen (An welchen Orten halten sich Menschen auf?);
li
| Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr;
li
| Erreichbarkeit mit dem Individualverkehr (Straßenanbindung, Parkplätze, ...);
li
| Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Gebäude im Seelsorgebereich;
li
| Raumangebot vor Ort.
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h5.card-title b) Vorstellung der räumlichen Möglichkeiten durch die Kirchenpfleger von Coburg St. Augustin und Coburg St. Marien
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| Kirchenpfleger
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h5.card-title c) Beratung und Beschluss des Votums des SBR(Ü)
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| Regionalreferent Clemens Grünbeck
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