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| Aus dem Kirchenrecht: Codex Iuris Canonici 1983
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h6.card-subtitle.text-muted Pfarrkirche als genuiner Taufort
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| Can. 857 — § 1. Außer im Notfall ist der der Taufe eigene Ort eine Kirche oder eine Kapelle.
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| § 2. <b>Als Regel hat zu gelten, daß ein Erwachsener in seiner eigenen Pfarrkirche, ein Kind aber in der eigenen Pfarrkirche seiner Eltern zu taufen ist,</b> außer es empfiehlt sich aus gerechtem Grund etwas anderes.
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p.card-text
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| Can. 858 — § 1. Jede Pfarrkirche muß einen Taufbrunnen haben, unbeschadet eines durch andere Kirchen bereits erworbenen Kumulativrechts.
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br
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| § 2. Der Ortsordinarius kann nach Anhören des Ortspfarrers zugunsten der Gläubigen gestatten oder anordnen, daß es auch in einer anderen Kirche oder Kapelle innerhalb der Pfarrgrenzen einen Taufbrunnen gibt.
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p.card-text
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| Can. 859 — Wenn ein Täufling wegen der Entfernung oder anderer Umstände nicht ohne große Unannehmlichkeiten zur Pfarrkirche oder zu einer anderen Kirche oder Kapelle nach can. 858, § 2 kommen oder gebracht werden kann, darf und muß die Taufe in einer anderen, näher gelegenen Kirche oder Kapelle oder auch an einem anderen geziemenden Ort gespendet werden.
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p.card-text
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| Can. 860 — § 1. Außer im Notfall darf die Taufe in Privathäusern nur gespendet werden, wenn der Ortsordinarius dies aus schwerwiegendem Grund erlaubt.
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br
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| § 2. In Krankenhäusern darf nur im Notfall oder aus einem anderen zwingenden seelsorglichen Grund die Taufe gefeiert werden, wenn der Diözesanbischof nicht anders bestimmt hat.
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footer.blockquote-footer CIC 1983, Can 857 - 860.
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li Genuiner Taufort ist nach dem Kirchenrecht die <i>Pfarrkirche</i>.
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li
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| Es mag auch in anderen Kirchen Taufsteine geben;
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br
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| doch gibt es keine Verpflichtung, diese zu nutzen, oder ein Recht der lokalen Gemeinde, dass diese genutzt werden müssen, nur weil sie existieren.
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br
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| Zu bedenken ist hier auch, dass einige unserer Filial- und Nebenkirchen deswegen einen Taufstein haben, weil sie als Pfarrkirchen geplant worden waren –
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| aber dann doch nie Pfarrkirche wurden.
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li
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| Dass schon bei der Frage, wo überhaupt Taufsteine existieren sollen, der Ortsordinarius „nach Anhören des Ortspfarrers“ entscheidet,
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| zeigt, dass die Frage nach dem Taufort generell der Leitungsebene anvertraut ist.
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br
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| Und Aufgabe des Ortspfarrers ist es, die Pfarrei als Ganze im Blick zu halten;
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| in der Frage nach dem Taufort also sicherzustellen, dass das Pfarrkirchenprinzip nicht ohne Not aufgebrochen und damit ausgehöhlt wird.
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li
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| Ausschlaggebend für ein Abweichen von der Pfarrkirche ist ein auf Seiten des Täuflings bzw. seiner Familie bestehender Grund wie die Entfernung
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| oder „große Unannehmlichkeiten“.
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br
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| Beides wird bei uns eher nicht zutreffen und wäre im Einzelfall zu prüfen.
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h5.card-title
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| Aus dem Taufrituale
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h6.card-subtitle.text-muted Pfarrkirche als genuiner Taufort
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hr
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blockquote.blockquote
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p.card-text
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| 10 Damit deutlich wird, dass <i>die Taufe ein Sakrament des Glaubens der Kirche ist und in das Volk Gottes einglieder</i>,
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| soll sie normalerweise <i>in der Pfarrkirche gefeiert werden</i>, die deshalb einen Taufbrunnen haben muss.
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p.card-text
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| 11 Es ist allerdings Sache des Ortsordinarius, nach Anhören des Ortspfarrers die Errichtung eines Taufbrunnens in einer anderen Kirche
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| oder Kapelle innerhalb der Pfarrgrenzen zu gestatten oder anzuordnen. Normalerweise ist es das Recht des Pfarrers, auch an diesen Orten die Taufe zu halten.
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br
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| Wenn aber wegen der Entfernung oder anderer Umstände ein Täufling nicht ohne große Unannehmlichkeiten dahin kommen oder gebracht werden kann,
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| darf und muss die Taufe in einer anderen näher gelegenen Kirche oder Kapelle oder auch an einem anderen geziemenden Ort gefeiert werden. ...
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footer.blockquote-footer Die Feier der Kindertaufe (2007), Praenotanda, Termin und Ort der Kindertaufe, Nr. 10-11.
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li
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| Im Wesentlichen werden die Vorgaben des CIC wiedergegeben: Genuiner Taufort ist die <i>Pfarrkirche</i>.
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li
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| Auffällig ist auch hier, dass vom <i>Pfarrer</i> die Rede ist, nicht vom Taufspender allgemein (der auch ein Priester sein kann,
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| der nicht Pfarrer ist [→ Pfarrvikare, Kapläne], oder ein Diakon).
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br
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| Als dem Leiter der Pfarrei, der den Dienst der Einheit und Zusammengehörigkeit innerhalb der Pfarrei ausübt, obliegt ihm auch die Regelung der Tauforte.
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br
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| Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Regelung nicht gegen die Einheit und Zusammengehörigkeit in der Pfarrei steht,
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| vielmehr der Bezug zur Pfarrei (als Gemeinschaft der Glaubenden in einem Gebiet [auch mit mehreren Kirchen]) bei jeder Taufe gegeben ist,
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| und dafür steht als Normal-Regel die Pfarrkirche als Taufort.
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| Die Begründung des Pfarrkirchenprinzips durch das Taufrituale (Beginn Nr. 10) unterstreicht das:
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br
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i Die Taufe ist ein Sakrament der Kirche und gliedert in das Volk Gottes ein.
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br
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| Die Taufe ist also keine Feier einer (menschlichen) Familie, sondern eine Feier der „Familie Gottes“, konkret einer Pfarrei.
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br
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| Dies wird durch das Pfarrkirchenprinzip in besonderer Weise deutlich:
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br
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i
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| die Pfarrkirche als verbindende Mitte und Haupt der Kirchen einer Pfarrei,
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br
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| als sichtbares Zeichen für die innere Verbundenheit und Gemeinschaft der Gläubigen in einem bestimmten (kirchenrechtlich erfassten) Gebiet,
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br
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| ist der genuine Taufort.
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