bibelwissen/views/sbr2022/01_konstituierung_kvwahl/03_weiteres_vorgehen.pug

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h5.card-title Sammeln der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss
h6.card-subtitle.text-muted Formulare „Wahlvorschlag“ und „Erklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag“
hr
ul.card-text
li
| Es muss klar sein, wo die Wahlvorschläge einzureichen sind (Pfarrbüro/Box in Kirche/Verwaltungssitz).
p.small
| Dies wäre wohl noch auf dem Formulare „Bekanntmachung ...“ zu ergänzen.
li
| Für die Wahlvorschläge ist das entsprechende Formular zu verwenden;
br
| die Hinweise darauf sind zu beachten (Unterschrift und weitere Angaben zu den Vorschlagenden auf der Rückseite nicht vergessen!).
ul.card-text
li
| Ein Wahlvorschlag darf doppelt so viele Bewerber enthalten, als Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind.
li
| Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten, unter gleichzeitiger Angabe von Alter und Anschrift, mit Vor- und Zuname unterzeichnet werden.
li
| Idealerweise wird auch gleich das Formular „Erklärung zur Aufnahme“ von den Kandidaten ausgefüllt mit dem Wahlvorschlag abgegeben.
br
| Auch die Hinweise darauf sind zu beachten.
li
b Für die Praxis
ul.card-text
li Die Kandidatensuche läuft ja schon praktisch überall.
li Gefundene Kandidaten werden gleich auf die Liste gesetzt, und diese wird von einigen aus der Gemeinde unterschrieben.
li Wer einen Kandidaten erfolgreich geworben hat, gibt ihm noch das Formular „Erklärung zur Aufnahme ...“, dessen erfolgreiche Rückgabe die Kandidatur besiegelt.
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h5.card-title Zusammenstellen und Aushängen der Wahlliste
hr
ul.card-text
li
| Erfolgt durch die einzelnen Wahlausschüsse (ohne Mitwirkung des KV-Vorstandes, der hiermit den Vorsitzenden des jeweiligen Wahlausschusses beauftragt, ihn zu vertreten).
br
| Muss effektiv bis spätestens 25. Oktober 2024 abgeschlossen sein.
li Die Wahlvorschläge müssen überprüft werden auf
ul
li Wählbarkeit (→ passives Wahlrecht)
ul.card-text.mb-0.small
li 18 Jahre
li röm.-kath.
li
| Wohnung in der Pfarrei
p.small.mb-0 Wenn nicht, aber Kandidatur sinnvoll: Umgehend Meldung an den Kirchenverwaltungsvorstand zu Prüfung und ggf. Beantragung in Bamberg.
li Kirchensteuerpflichtig
li kein Ausschlussgrund
li Ehegatten, Eltern und Kinder sowie Geschwister dürfen zwar gleichzeitig auf der Wahlliste stehen; Mitglied der Kirchenverwaltung kann allerdings nur die/der von ihnen werden, welche(r) die höhere Stimmanzahl auf sich vereinigt.
li Vollständigkeit
li Vorliegen des Formulars „Erklärung zur Aufnahme ...“
li
| Ergibt sich aus der Summe der Wahlvorschläge eine Liste, die nicht mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthält,
| so ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste erforderlichenfalls in der Weise, dass die Zahl der Bewerber wenigstens um 50 % größer ist als die Anzahl der zu Wählenden.
li
| Kann eine solche Vorschlagsliste nicht gebildet werden, so erstellt der Wahlausschuss unter Berücksichtigung der eingegangenen Wahlvorschläge eine Vorschlagsliste
| mit mindestens der Anzahl der zu Wählenden.
br
i Hierüber ist der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde (und bitte auch dem Kirchenverwaltungsvorstand)
b vor
| Erstellung der Vorschlagsliste Mitteilung zu machen.
li
| Die absolute Minimal-Zahl für eine Kirchenverwaltung ist zwei gewählte Mitglieder plus Kirchenverwaltungsvorstand.
br
| Auch dazu braucht es Absprache mit der Stiftungsaufsicht.
li
b Grundsätzlich: Kann eine Wahl effektiv nicht durchgeführt werden, weil keine oder zu wenig Kandidaten gefunden werden, dann bitte Rücksprache mit dem Kirchenverwaltungsvorstand; gemeinsam erörtern wir das weitere Vorgehen mit dem Ordinariat.
li
i
b Die Wahlliste muss spätestens am 26. Oktober 2024 an den Kirchen (auch Filialkirchen ohne eigene Kirchenverwaltung) aushängen!
br
| Dazu kann das entsprechende Formular „Wahlliste“ verwendet werden oder ein eigener Aushang, der diesem Muster genau folgt.
p.small.mb-0
| Evtl. Rückgriff auf das digitale Formular.
| Wichtig ist auch der Hinweis in den Gottesdiensten!
li
| Gegen die Wahlliste kann Einspruch erhoben werden innerhalb einer Woche nach Beginn des Aushangs.
br
| Über Einsprüche zu befinden ist Aufgabe des Wahlausschusses (vgl. § 4 Abs. 7 der Wahlordnung).
li
| Rechtzeitig sind die Stimmzettel zu erstellen.
br
| Ein Muster findet sich in der Wahlmappe. Ein selbst erstellter Stimmzettel muss sich daran orientieren.
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h5.card-title Wählerverzeichnis
hr
p.card-text
| Wird vom Zentralen Pfarrbüro in Coburg St. Marien oder einem der lokalen Pfarrämter zur Verfügung gestellt.
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h5.card-title Briefwahl
hr
ul.card-text
li Auf die Möglichkeit der Briefwahl ist bereits mit dem Formular „Bekanntmachung ...“ hingewiesen worden.
li
| Die Beantragung erfolgt über das Pfarramt (so auf dem Formular).
li
| Für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist der Wahlausschuss zuständig.
br
| Dies kann ggf. an das Zentrale Pfarrbüro in Coburg St. Marien delegiert werden.
br
| Dann müssten die der Wahlmappe beiliegenden Blanko-Briefwahlunterlagen dort abgegeben werden.
li
| Vorschlag: Weitere Blanko-Briefwahlunterlagen werden zentral bestellt und zur Verfügung gestellt.
br
| So kann vermieden werden, dass am einen Ort was fehlt und am anderen Ort noch genug (zu viel) da ist.
br
i Der vermutete Bedarf ist möglichst bald zu melden.
li
| Briefwahlunterlagen können bis spätestens 20. November 2024 beantragt werden;
br
| dazu gibt es ein eigenes Formular.
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h5.card-title Idee für Kirchengemeinden, die zwar am 10. und/oder 17. November Gottesdienst feiern, nicht aber am 24. November: „Briefwahl vor Ort“
h5.card-subtitle.text-muted Adaptierung einer Idee aus Rödental
hr
ul.card-text
li
| Es wird ermöglicht, dass die Gläubigen wohl in der Regel Gottesdienstbesucher am 10. und/oder 17. November vor und/oder nach dem Gottesdienst
| sich die Briefwahlunterlagen abholen.
br
| Dabei sind natürlich die Modalitäten zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen genauestens zu beachten.
li
| Es wird ferner ermöglicht, dass die Wählenden die ggf. schon vor Ort gleich ausgefüllten Wahlunterlagen richtig „eingetütet“ und verschlossen
| gleich wieder vor Ort abgeben.
li Effektiv also „Vorgezogene KV-Wahl durch Briefwahl vor Ort“.
li.small
| Der 3. November scheidet hier wohl eher aus, da die Einspruchsfrist von 7 Tagen nach Aushang der Wahlliste erst am 2. November ausläuft und vorher die Stimmzettel erstellt werden müssen.
br
| Unmöglich ist es aber wohl nicht.
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h5.card-title Durchführung der Wahl
hr
ul.card-text
li Der Wahlausschuss bereitet vor Ort alles für die Wahl vor (Tische, Stühle, Schreibzeug, Sichtschutz, Stimmzettel, Urne).
li Es müssen immer mindestens zwei Mitglieder des Wahlausschusses anwesend sein.
li Jedes Wahllokal muss mindestens drei Stunden ununterbrochen geöffnet sein.
li Formular „Niederschrift über die Wahl ...“ beachten (vorher durchlesen!).
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h5.card-title Nach der Wahl
hr
ul.card-text
li Stimmen auszählen (→ Hinweise auf dem blauen Ablauf-Plan!).
li Formular „Niederschrift über die Wahl ...“ ausfüllen.
li Stimmzettel in die entsprechenden Umschläge füllen, versiegeln.
li Wahlergebnis bekannt machen, Gewählte informieren siehe entsprechende Formulare!
li Kirchenverwaltungsvorstand informieren!
li Einspruchsfrist: eine Woche.
li
| Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses nach Ende der Einspruchsfrist und Abgabe der Erklärung zur Annahme der Wahl durch alle Gewählten
| (→ spätestens 8. Dezember 2024).
li Weiterleitung an das Erzb. Ordinariat.
li Übergabe der Wahlunterlagen an den Kirchenverwaltungsvorstand zur Verwahrung.
li Konstituierung dealerweise Mitte Dezember 2024 spätestens Anfang Januar 2025 , in gemeinsamen Sitzungen mehrerer Kirchenverwaltungen.