bibelwissen/views/sbr2022/00_konstituierung/04_verwaltung.pug

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h5.card-title
| 4.1 Kurze Information zu Entwicklungen und angezielten Veränderungen in der Verwaltungsstruktur unseres Seelsorgebereiches (im Horizont der Verwaltungsreform im ganzen Erzbistum):
br
| Fortbestehen der <i>beiden</i> GKGs in unserem Seelsorgebereich, Coburg Stadt und Land einerseits und Seßlach andererseits
hr
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h5.card-title GesamtKirchenGemeinde Sinn und Zweck
hr
p.card-text
| Damit eine Pfarrei am Rechtsverkehr teilnehmen kann, ist der Erwerb der zivilen Rechtsfähigkeit notwendig.
| Dies geschieht durch das Errichten einer Kirchengemeinde mit dem Status einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.
| Eine Kirchengemeinde umfasst alle Katholiken, die auf einem bestimmten Territorium ihren Hauptwohnsitz haben.
| Die Kirchengemeinde wird wie die Kirchenstiftung durch die Kirchenverwaltung gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
p.card-text
| Eine GKG ist der Verband mehrerer benachbarter, rechtlich selbständig bleibender Kirchengemeinden zum Zwecke der
| gemeinsamen Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse. „Gesamtkirchengemeinde“ heißt also nicht, dass die einzelnen
| Kirchengemeinden ihre Identität aufgeben oder gar aufgelöst würden. Die Einzelgemeinden bleiben zuständig für alles, was
| nicht ausdrücklich auf die Gesamtkirchengemeinde übertragen wird.
p.card-text
| Es wird immer wichtiger, dass Kirchengemeinden mit Nachbarkirchengemeinden kooperieren oder in Vereinigungsprozesse
| eintreten, um gemeinsam Finanz-, Gebäude- und Personalangelegenheiten zu erledigen.
p.card-text
| Im Interesse von Rechtssicherheit und effizientem Verwaltungshandeln sowie angesichts der zukünftigen Umsatzsteuerpflicht
| soll es deshalb in jedem Seelsorgebereich eine Gesamtkirchengemeinde (GKG) geben so die Zielvorstellung des Erzbistums.
p.card-text
| Die größere Einheit, die mit der GKG entsteht, soll nicht nur effizienteres Arbeiten ermöglichen, sondern auch größere Sicherheit in wirtschaftlicher
| Hinsicht bieten. Wesentlich sind zudem die Vorteile, vor allem in Hinblick auf rechtliche und steuerliche Anforderungen.
p.card-text
| Im Unterschied zu den Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbänden handelt es sich bei der Gesamtkirchengemeinde um eine Körperschaft,
| die als eine Rechtsperson nach außen hin auftritt.
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b
i Vorteile im Überblick
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li
b Ein Rechtsträger für den Seelsorgebereich
br
| und damit die Möglichkeit eines Rechts- und Anstellungsträgers für das Personal.
li
b Keine Arbeitnehmerüberlassung
| , d. h.
ul.card-text
li Rechtssicherheit,
li Vorteile eines größeren Arbeitgebers,
li keine Nachteile durch Arbeitgeberwechsel, da Betriebsübergang bzw. Gesamtrechtsnachfolge.
li
b Vorteile in Sachen Umsatzsteuerbarkeit.
li
b Eine starke Repräsentation nach außen.
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i Für weitere Informationen sei verwiesen auf
ul.card-text.slide
li
a(href="/images/sbr2022/2021-05-27_Handreichung_GKG_Teil1.pdf", target="_blank") Handreichung für die Bildung oder Erweiterung und Umbenennung von Gesamtkirchengemeinden
li
a(href="/images/sbr2022/2022_02-22_GKG_Praesentation.pdf", target="_blank") Informationspräsentation zur Bildung, Erweiterung und zum Zusammenschluss
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h5.card-title GesamtKirchenGemeinden in unserem Seelsorgebereich - Stand und Ziel
hr
p.card-text.mb-0
i In unserem Seelsorgebereich gibt es bereits zwei GKGs:
ul.card-text
li die GKG Coburg Stadt und Land mit Bad Rodach, Coburg St. Augustin und Coburg St. Marien
li die GKG PG Seßlach mit den Kirchengemeinden der Pfarreien Seßlach, Autenhausen, Kaltenbrunn und Neundorf.
p.card-text.mb-0
i Von Bamberg für uns vorgesehen wären zwei Punkte:
ul.card-text
li Fusionierung der beiden GKGs.
li Erweiterung der einen GKG um die Kirchengemeinden Ebersdorf, Neustadt und Rödental.
p.card-text.mb-0
i Problemanzeigen in Richtung Bamberg wobei wir hier in den KVs und GKGs im SB an einem Strang ziehen:
ul.card-text
li Wenige große KiGems in Mitte und Ost, viele kleine KiGems in West Frage nach der Stimmengerechtigkeit.
li Nur in Mitte und Ost gibt es KiTas aber alle müssten sich mit dieser Thematik beschäftigen und dürften abstimmen.
li Kirchgeld nur in Mitte und Ost erhoben, im Westen teils deutliche Ablehnung des Kirchgeldes.
li Gute Möglichkeiten des Umgangs mit diesen und anderen Fragestellungen bleibt Bamberg bis heute schuldig ...
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b
| Daher ist unser Plan, den Bamberg zähneknirschend akzeptiert hat:
ul.liarrow.card-text
li
b <i>Beide</i> GKGs im Seelsorgebereich bleiben erhalten.
li
b Die GKG Coburg Stadt und Land wird um die Kirchengemeinden Ebersdorf, Neustadt und Rödental erweitert.
br
| Damit sind dann alle Kirchengemeinden mit KiTas, die auch jetzt schon über die Zweckverbeinbarung KiTa-Verwaltung verbunden sind, in einer GKG
| (→ Umsatzsteuerthematik).
li
| Die weitere konkrete Ausgestaltung der GKS ist wie auch von Bamberg vorgesehen - eine Sache der Zukunft.
p.card-text
| Zeitlicher Horizont für die Erweiterung der GKG CoSuL ist der Jahreswechsel 2022 → 2023.
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h5.card-title
| 4.2 Erweiterung der GesamtKirchenGemeinde Coburg Stadt und Land um die Kirchengemeinden Ebersdorf St. Otto, Neustadt St. Ottilia und Rödental St. Hedwig:
br
| Votum des SeelsorgeBereichsRates
hr
p.card-text
| Für die erwähnte Erweiterung ist ein Votum des SeelsorgeBereichsRates nötig:
br
| wir bitten um ein positives Votum, um die Erweiterung voranbringen zu können.