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| 4.1 Kurze Information zu Entwicklungen und angezielten Veränderungen in der Verwaltungsstruktur unseres Seelsorgebereiches (im Horizont der Verwaltungsreform im ganzen Erzbistum):
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| Fortbestehen der <i>beiden</i> GKGs in unserem Seelsorgebereich, Coburg Stadt und Land einerseits und Seßlach andererseits
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h5.card-title GesamtKirchenGemeinde – Sinn und Zweck
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| Damit eine Pfarrei am Rechtsverkehr teilnehmen kann, ist der Erwerb der zivilen Rechtsfähigkeit notwendig.
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| Dies geschieht durch das Errichten einer Kirchengemeinde mit dem Status einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.
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| Eine Kirchengemeinde umfasst alle Katholiken, die auf einem bestimmten Territorium ihren Hauptwohnsitz haben.
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| Die Kirchengemeinde wird wie die Kirchenstiftung durch die Kirchenverwaltung gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
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| Eine GKG ist der Verband mehrerer benachbarter, rechtlich selbständig bleibender Kirchengemeinden zum Zwecke der
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| gemeinsamen Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse. „Gesamtkirchengemeinde“ heißt also nicht, dass die einzelnen
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| Kirchengemeinden ihre Identität aufgeben oder gar aufgelöst würden. Die Einzelgemeinden bleiben zuständig für alles, was
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| nicht ausdrücklich auf die Gesamtkirchengemeinde übertragen wird.
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| Es wird immer wichtiger, dass Kirchengemeinden mit Nachbarkirchengemeinden kooperieren oder in Vereinigungsprozesse
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| eintreten, um gemeinsam Finanz-, Gebäude- und Personalangelegenheiten zu erledigen.
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| Im Interesse von Rechtssicherheit und effizientem Verwaltungshandeln sowie angesichts der zukünftigen Umsatzsteuerpflicht
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| soll es deshalb in jedem Seelsorgebereich eine Gesamtkirchengemeinde (GKG) geben – so die Zielvorstellung des Erzbistums.
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| Die größere Einheit, die mit der GKG entsteht, soll nicht nur effizienteres Arbeiten ermöglichen, sondern auch größere Sicherheit in wirtschaftlicher
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| Hinsicht bieten. Wesentlich sind zudem die Vorteile, vor allem in Hinblick auf rechtliche und steuerliche Anforderungen.
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| Im Unterschied zu den Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbänden handelt es sich bei der Gesamtkirchengemeinde um eine Körperschaft,
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| die als eine Rechtsperson nach außen hin auftritt.
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i Vorteile im Überblick
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b Ein Rechtsträger für den Seelsorgebereich
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| und damit die Möglichkeit eines Rechts- und Anstellungsträgers für das Personal.
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b Keine Arbeitnehmerüberlassung
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| , d. h.
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li Rechtssicherheit,
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li Vorteile eines größeren Arbeitgebers,
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li keine Nachteile durch Arbeitgeberwechsel, da Betriebsübergang bzw. Gesamtrechtsnachfolge.
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li
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b Vorteile in Sachen Umsatzsteuerbarkeit.
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li
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b Eine starke Repräsentation nach außen.
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i Für weitere Informationen sei verwiesen auf
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a(href="/images/sbr2022/2021-05-27_Handreichung_GKG_Teil1.pdf", target="_blank") Handreichung für die Bildung oder Erweiterung und Umbenennung von Gesamtkirchengemeinden
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li
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a(href="/images/sbr2022/2022_02-22_GKG_Praesentation.pdf", target="_blank") Informationspräsentation zur Bildung, Erweiterung und zum Zusammenschluss
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h5.card-title GesamtKirchenGemeinden in unserem Seelsorgebereich - Stand und Ziel
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i In unserem Seelsorgebereich gibt es bereits zwei GKGs:
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li die GKG Coburg Stadt und Land mit Bad Rodach, Coburg St. Augustin und Coburg St. Marien
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li die GKG PG Seßlach mit den Kirchengemeinden der Pfarreien Seßlach, Autenhausen, Kaltenbrunn und Neundorf.
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i Von Bamberg für uns vorgesehen wären zwei Punkte:
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li Fusionierung der beiden GKGs.
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li Erweiterung der einen GKG um die Kirchengemeinden Ebersdorf, Neustadt und Rödental.
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i Problemanzeigen in Richtung Bamberg – wobei wir hier in den KVs und GKGs im SB an einem Strang ziehen:
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li Wenige große KiGems in Mitte und Ost, viele kleine KiGems in West – Frage nach der Stimmengerechtigkeit.
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li Nur in Mitte und Ost gibt es KiTas – aber alle müssten sich mit dieser Thematik beschäftigen und dürften abstimmen.
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li Kirchgeld nur in Mitte und Ost erhoben, im Westen teils deutliche Ablehnung des Kirchgeldes.
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li Gute Möglichkeiten des Umgangs mit diesen und anderen Fragestellungen bleibt Bamberg bis heute schuldig ...
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| Daher ist unser Plan, den Bamberg zähneknirschend akzeptiert hat:
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b <i>Beide</i> GKGs im Seelsorgebereich bleiben erhalten.
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li
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b Die GKG Coburg Stadt und Land wird um die Kirchengemeinden Ebersdorf, Neustadt und Rödental erweitert.
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| Damit sind dann alle Kirchengemeinden mit KiTas, die auch jetzt schon über die Zweckverbeinbarung KiTa-Verwaltung verbunden sind, in einer GKG
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| (→ Umsatzsteuerthematik).
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| Die weitere konkrete Ausgestaltung der GKS ist – wie auch von Bamberg vorgesehen - eine Sache der Zukunft.
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| Zeitlicher Horizont für die Erweiterung der GKG CoSuL ist der Jahreswechsel 2022 → 2023.
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| 4.2 Erweiterung der GesamtKirchenGemeinde Coburg Stadt und Land um die Kirchengemeinden Ebersdorf St. Otto, Neustadt St. Ottilia und Rödental St. Hedwig:
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| Votum des SeelsorgeBereichsRates
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| Für die erwähnte Erweiterung ist ein Votum des SeelsorgeBereichsRates nötig:
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| wir bitten um ein positives Votum, um die Erweiterung voranbringen zu können.
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