Verbesserung Taufregelung

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Peter Fischer 2025-05-05 13:17:50 +02:00
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li Genuiner Taufort ist nach dem Kirchenrecht die <i>Pfarrkirche</i>.
li
| Es mag auch in anderen Kirchen Taufsteine geben,
| Es mag auch in anderen Kirchen Taufsteine geben;
br
| doch gibt es keine Verpflichtung, diese zu nutzen, oder ein Recht der lokalen Gemeinde, dass diese genutzt werden müssen, nur weil sie existieren.
br
| Der Passus „nach Anhören des Ortspfarrers“ soll offenbar sicherstellen, dass das Pfarrkirchenprinzip nicht ohne Not aufgebrochen und damit ausgehöhlt wird.
| Zu bedenken ist hier auch, dass einige unserer Filial- und Nebenkirchen deswegen einen Taufstein haben, weil sie als Pfarrkirchen geplant worden waren
| aber dann doch nie Pfarrkirche wurden.
li
| Dass schon bei der Frage, wo überhaupt Taufsteine existieren sollen, der Ortsordinarius „nach Anhören des Ortspfarrers“ entscheidet,
| zeigt, dass die Frage nach dem Taufort generell der Leitungsebene anvertraut ist.
br
| Und Aufgabe des Ortspfarrers ist es, die Pfarrei als Ganze im Blick zu halten;
| in der Frage nach dem Taufort also sicherzustellen, dass das Pfarrkirchenprinzip nicht ohne Not aufgebrochen und damit ausgehöhlt wird.
li
| Ausschlaggebend für ein Abweichen von der Pfarrkirche ist ein auf Seiten des Täuflings bzw. seiner Familie bestehender Grund wie die Entfernung
| oder „große Unannehmlichkeiten“.
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i
| die Pfarrkirche als verbindende Mitte und Haupt der Kirchen einer Pfarrei,
br
| sichtbares Zeichen für die innere Verbundenheit und Gemeinschaft der Gläubigen in einem bestimmten (kirchenrechtlich erfassten) Gebiet.
| als sichtbares Zeichen für die innere Verbundenheit und Gemeinschaft der Gläubigen in einem bestimmten (kirchenrechtlich erfassten) Gebiet,
br
| ist der genuine Taufort.