Update KV-Wahl

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Peter Fischer 2024-09-25 10:55:19 +02:00
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li Vollständigkeit li Vollständigkeit
li Vorliegen des Formulars „Erklärung zur Aufnahme ...“ li Vorliegen des Formulars „Erklärung zur Aufnahme ...“
li li
| Ergibt sich aus der Summe der Wahlvorschläge eine Liste, die nicht mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthält, | Die Wahlliste soll mindestens doppelt so viele Kandidaten enthalten wie Mitglieder einer KV zu wählen sind.
| so ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste erforderlichenfalls in der Weise, dass die Zahl der Bewerber wenigstens um 50 % größer ist als die Anzahl der zu Wählenden.
li li
| Kann eine solche Vorschlagsliste nicht gebildet werden, so erstellt der Wahlausschuss unter Berücksichtigung der eingegangenen Wahlvorschläge eine Vorschlagsliste | Kann dies nicht erreicht werden, ist eine Wahlliste, die 50 % mehr Kandidaten als zu Wählende enthält, anzustreben.
br
| Ggf. ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste.
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| Dabei ist natürlich das Einverständnis der ergänzten Kandidaten (samt Einverständniserklärung) Voraussetzung!
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i Hinweis: § 6 Abs. 3 der Wahlordnung führt bei genauer Beachtung in eine „Endlosschleife“:
br
| Ergibt sich aus der Summe der Wahlvorschläge eine Liste, die nicht mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthält,
| so ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste erforderlichenfalls in der Weise, dass die Zahl der Bewerber wenigstens um 50 % größer ist als die Anzahl der zu Wählenden.
li
| Gelingt auch dies nicht, so erstellt der Wahlausschuss unter Berücksichtigung der eingegangenen Wahlvorschläge eine Vorschlagsliste
| mit mindestens der Anzahl der zu Wählenden. | mit mindestens der Anzahl der zu Wählenden.
br br
i Hierüber ist der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde (und bitte auch dem Kirchenverwaltungsvorstand) i Hierüber ist der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde (und bitte auch dem Kirchenverwaltungsvorstand)
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li li
| Die absolute Minimal-Zahl für eine Kirchenverwaltung ist zwei gewählte Mitglieder plus Kirchenverwaltungsvorstand. | Die absolute Minimal-Zahl für eine Kirchenverwaltung ist zwei gewählte Mitglieder plus Kirchenverwaltungsvorstand.
br br
| Auch dazu braucht es Absprache mit der Stiftungsaufsicht. | Dazu braucht es
i unbedingt
| Absprache mit der Stiftungsaufsicht.
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b Grundsätzlich: Kann eine Wahl effektiv nicht durchgeführt werden, weil keine oder zu wenig Kandidaten gefunden werden, dann bitte Rücksprache mit dem Kirchenverwaltungsvorstand; gemeinsam erörtern wir das weitere Vorgehen mit dem Ordinariat. b Grundsätzlich: Kann eine Wahl effektiv nicht durchgeführt werden, weil keine oder zu wenig Kandidaten gefunden werden, dann bitte Rücksprache mit dem Kirchenverwaltungsvorstand; gemeinsam erörtern wir das weitere Vorgehen mit dem Ordinariat.
li li
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p.small.mb-0 p.small.mb-0
| Evtl. Rückgriff auf das digitale Formular. | Evtl. Rückgriff auf das digitale Formular.
| Wichtig ist auch der Hinweis in den Gottesdiensten! | Wichtig ist auch der Hinweis in den Gottesdiensten!
li
| Vorgesehen ist auch der Aushang des ergänzenden Formulars Maiß-Nr. 51 a in der Wahlmappe.
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| Allerdings ist der Absatz „Sofern eine Liste der Wahlberechtigten ...“ für uns nicht passend und wohl auch für so manchen Wähler verwirrend.
br
| Daher sollte dieser Absatz gestrichen werden.
li li
| Gegen die Wahlliste kann Einspruch erhoben werden innerhalb einer Woche nach Beginn des Aushangs. | Gegen die Wahlliste kann Einspruch erhoben werden innerhalb einer Woche nach Beginn des Aushangs.
br br
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li Stimmen auszählen (→ Hinweise auf dem blauen Ablauf-Plan!). li Stimmen auszählen (→ Hinweise auf dem blauen Ablauf-Plan!).
li Formular „Niederschrift über die Wahl ...“ ausfüllen. li Formular „Niederschrift über die Wahl ...“ ausfüllen.
li Stimmzettel in die entsprechenden Umschläge füllen, versiegeln. li Stimmzettel in die entsprechenden Umschläge füllen, versiegeln.
li Wahlergebnis bekannt machen, Gewählte informieren siehe entsprechende Formulare! li Wahlergebnis bekannt machen (→ entsprechendes Formular)
li Gewählte informieren und zur Wahlannahme auffordern (→ entsprechendes Formular; Frist zur Annahme: eine Woche)
li Kirchenverwaltungsvorstand informieren! li Kirchenverwaltungsvorstand informieren!
li Einspruchsfrist: eine Woche. li Einspruchsfrist: eine Woche.
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