Update KV-Wahl
parent
88170d08f2
commit
6ffcc95f7c
|
|
@ -58,10 +58,20 @@ block content
|
|||
li Vollständigkeit
|
||||
li Vorliegen des Formulars „Erklärung zur Aufnahme ...“
|
||||
li
|
||||
| Ergibt sich aus der Summe der Wahlvorschläge eine Liste, die nicht mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthält,
|
||||
| so ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste erforderlichenfalls in der Weise, dass die Zahl der Bewerber wenigstens um 50 % größer ist als die Anzahl der zu Wählenden.
|
||||
| Die Wahlliste soll mindestens doppelt so viele Kandidaten enthalten wie Mitglieder einer KV zu wählen sind.
|
||||
li
|
||||
| Kann eine solche Vorschlagsliste nicht gebildet werden, so erstellt der Wahlausschuss unter Berücksichtigung der eingegangenen Wahlvorschläge eine Vorschlagsliste
|
||||
| Kann dies nicht erreicht werden, ist eine Wahlliste, die 50 % mehr Kandidaten als zu Wählende enthält, anzustreben.
|
||||
br
|
||||
| Ggf. ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste.
|
||||
p.small.mb-0
|
||||
| Dabei ist natürlich das Einverständnis der ergänzten Kandidaten (samt Einverständniserklärung) Voraussetzung!
|
||||
p.small.mb-0.text-muted
|
||||
i Hinweis: § 6 Abs. 3 der Wahlordnung führt bei genauer Beachtung in eine „Endlosschleife“:
|
||||
br
|
||||
| Ergibt sich aus der Summe der Wahlvorschläge eine Liste, die nicht mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthält,
|
||||
| so ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste erforderlichenfalls in der Weise, dass die Zahl der Bewerber wenigstens um 50 % größer ist als die Anzahl der zu Wählenden.
|
||||
li
|
||||
| Gelingt auch dies nicht, so erstellt der Wahlausschuss unter Berücksichtigung der eingegangenen Wahlvorschläge eine Vorschlagsliste
|
||||
| mit mindestens der Anzahl der zu Wählenden.
|
||||
br
|
||||
i Hierüber ist der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde (und bitte auch dem Kirchenverwaltungsvorstand)
|
||||
|
|
@ -70,7 +80,9 @@ block content
|
|||
li
|
||||
| Die absolute Minimal-Zahl für eine Kirchenverwaltung ist zwei gewählte Mitglieder plus Kirchenverwaltungsvorstand.
|
||||
br
|
||||
| Auch dazu braucht es Absprache mit der Stiftungsaufsicht.
|
||||
| Dazu braucht es
|
||||
i unbedingt
|
||||
| Absprache mit der Stiftungsaufsicht.
|
||||
li
|
||||
b Grundsätzlich: Kann eine Wahl effektiv nicht durchgeführt werden, weil keine oder zu wenig Kandidaten gefunden werden, dann bitte Rücksprache mit dem Kirchenverwaltungsvorstand; gemeinsam erörtern wir das weitere Vorgehen mit dem Ordinariat.
|
||||
li
|
||||
|
|
@ -81,6 +93,12 @@ block content
|
|||
p.small.mb-0
|
||||
| Evtl. Rückgriff auf das digitale Formular.
|
||||
| Wichtig ist auch der Hinweis in den Gottesdiensten!
|
||||
li
|
||||
| Vorgesehen ist auch der Aushang des ergänzenden Formulars Maiß-Nr. 51 a in der Wahlmappe.
|
||||
p.small.mb-0
|
||||
| Allerdings ist der Absatz „Sofern eine Liste der Wahlberechtigten ...“ für uns nicht passend und wohl auch für so manchen Wähler verwirrend.
|
||||
br
|
||||
| Daher sollte dieser Absatz gestrichen werden.
|
||||
li
|
||||
| Gegen die Wahlliste kann Einspruch erhoben werden innerhalb einer Woche nach Beginn des Aushangs.
|
||||
br
|
||||
|
|
@ -162,7 +180,8 @@ block content
|
|||
li Stimmen auszählen (→ Hinweise auf dem blauen Ablauf-Plan!).
|
||||
li Formular „Niederschrift über die Wahl ...“ ausfüllen.
|
||||
li Stimmzettel in die entsprechenden Umschläge füllen, versiegeln.
|
||||
li Wahlergebnis bekannt machen, Gewählte informieren – siehe entsprechende Formulare!
|
||||
li Wahlergebnis bekannt machen (→ entsprechendes Formular)
|
||||
li Gewählte informieren und zur Wahlannahme auffordern (→ entsprechendes Formular; Frist zur Annahme: eine Woche)
|
||||
li Kirchenverwaltungsvorstand informieren!
|
||||
li Einspruchsfrist: eine Woche.
|
||||
li
|
||||
|
|
|
|||
Loading…
Reference in New Issue