Update KV-Wahl

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Peter Fischer 2024-09-20 16:35:24 +02:00
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h5.card-title Wahl des Wahlvorstandes
h5.card-title Konstituierung Wahlausschuss
h6.card-subtitle.text-muted Gruppenarbeit
hr
p.card-text.mb-0 Wahl von
ul.card-text
li Vorsitzende(r)
li Stellvertretung

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| Für die Wahlvorschläge ist das entsprechende Formular zu verwenden;
br
| die Hinweise darauf sind zu beachten (Unterschrift und weitere Angaben zu den Vorschlagenden auf der Rückseite nicht vergessen!).
ul.card-text
li
| Ein Wahlvorschlag darf doppelt so viele Bewerber enthalten, als Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind.
li
| Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten, unter gleichzeitiger Angabe von Alter und Anschrift, mit Vor- und Zuname unterzeichnet werden.
li
| Idealerweise wird auch gleich das Formular „Erklärung zur Aufnahme“ von den Kandidaten ausgefüllt mit dem Wahlvorschlag abgegeben.
br
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li Ehegatten, Eltern und Kinder sowie Geschwister dürfen zwar gleichzeitig auf der Wahlliste stehen; Mitglied der Kirchenverwaltung kann allerdings nur die/der von ihnen werden, welche(r) die höhere Stimmanzahl auf sich vereinigt.
li Vollständigkeit
li Vorliegen des Formulars „Erklärung zur Aufnahme ...“
li
| Ergibt sich aus der Summe der Wahlvorschläge eine Liste, die nicht mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthält,
| so ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste erforderlichenfalls in der Weise, dass die Zahl der Bewerber wenigstens um 50 % größer ist als die Anzahl der zu Wählenden.
li
| Kann eine solche Vorschlagsliste nicht gebildet werden, so erstellt der Wahlausschuss unter Berücksichtigung der eingegangenen Wahlvorschläge eine Vorschlagsliste
| mit mindestens der Anzahl der zu Wählenden.
br
i Hierüber ist der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde (und bitte auch dem Kirchenverwaltungsvorstand)
b vor
| Erstellung der Vorschlagsliste Mitteilung zu machen.
li
| Die absolute Minimal-Zahl für eine Kirchenverwaltung ist zwei gewählte Mitglieder plus Kirchenverwaltungsvorstand.
br
| Auch dazu braucht es Absprache mit der Stiftungsaufsicht.
li
b Grundsätzlich: Kann eine Wahl effektiv nicht durchgeführt werden, weil keine oder zu wenig Kandidaten gefunden werden, dann bitte Rücksprache mit dem Kirchenverwaltungsvorstand; gemeinsam erörtern wir das weitere Vorgehen mit dem Ordinariat.
li
i
b Die Wahlliste muss spätestens am 26. Oktober 2024 an den Kirchen (auch Filialkirchen ohne eigene Kirchenverwaltung) aushängen!
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| Dazu kann das entsprechende Formular „Wahlliste“ verwendet werden oder ein eigener Aushang, der diesem Muster genau folgt.
p.small.mb-0
| Evtl. Rückgriff auf das digitale Formular.
| Wichtig ist auch der Hinweis in den Gottesdiensten!
li
| Gegen die Wahlliste kann Einspruch erhoben werden.
| Gegen die Wahlliste kann Einspruch erhoben werden innerhalb einer Woche nach Beginn des Aushangs.
br
| Darüber zu befinden ist Aufgabe des Wahlausschusses (vgl. § 4 Abs. 7 der Wahlordnung).
| Über Einsprüche zu befinden ist Aufgabe des Wahlausschusses (vgl. § 4 Abs. 7 der Wahlordnung).
li
| Rechtzeitig sind die Stimmzettel zu erstellen.
br
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h5.card-title Wahlliste
h5.card-title Wählerverzeichnis
hr
p.card-text
| Wird vom Zentralen Pfarrbüro in Coburg St. Marien oder einem der lokalen Pfarrämter zur Verfügung gestellt.
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br
| dazu gibt es ein eigenes Formular.
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h5.card-title Idee für Kirchengemeinden, die zwar am 10. und/oder 17. November Gottesdienst feiern, nicht aber am 24. November: „Briefwahl vor Ort“
h5.card-subtitle.text-muted Adaptierung einer Idee aus Rödental
hr
ul.card-text
li
| Es wird ermöglicht, dass die Gläubigen wohl in der Regel Gottesdienstbesucher am 10. und/oder 17. November vor und/oder nach dem Gottesdienst
| sich die Briefwahlunterlagen abholen.
br
| Dabei sind natürlich die Modalitäten zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen genauestens zu beachten.
li
| Es wird ferner ermöglicht, dass die Wählenden die ggf. schon vor Ort gleich ausgefüllten Wahlunterlagen richtig „eingetütet“ und verschlossen
| gleich wieder vor Ort abgeben.
li Effektiv also „Vorgezogene KV-Wahl durch Briefwahl vor Ort“.
li.small
| Der 3. November scheidet hier wohl eher aus, da die Einspruchsfrist von 7 Tagen nach Aushang der Wahlliste erst am 2. November ausläuft und vorher die Stimmzettel erstellt werden müssen.
br
| Unmöglich ist es aber wohl nicht.
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h5.card-title Durchführung der Wahl
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ul.card-text
li Der Wahlausschuss bereitet vor Ort alles für die Wahl vor (Tische, Stühle, Schreibzeug, Sichtschutz, Stimmzettel, Urne).
li Es müssen immer mindestens zwei Mitglieder des Wahlausschusses anwesend sein.
li Jedes Wahllokal muss mindestens drei Stunden ununterbrochen geöffnet sein.
li Formular „Niederschrift über die Wahl ...“ beachten (vorher durchlesen!).
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| (→ spätestens 8. Dezember 2024).
li Weiterleitung an das Erzb. Ordinariat.
li Übergabe der Wahlunterlagen an den Kirchenverwaltungsvorstand zur Verwahrung.
li Konstituierung entweder idealerweise Mitte Dezember 2024 spätestens Anfang Januar 2025 , in gemeinsamen Sitzungen mehrerer Kirchenverwaltungen.
li Konstituierung dealerweise Mitte Dezember 2024 spätestens Anfang Januar 2025 , in gemeinsamen Sitzungen mehrerer Kirchenverwaltungen.