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Binary file not shown.
|
After Width: | Height: | Size: 2.0 MiB |
@@ -104,7 +104,7 @@ var _gliederung =
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
id : "03_neue_gdo_2025",
|
||||
name: "Neue Gottesdienstordnung im kSSB CoSuL ab 1. Juli 2025",
|
||||
name: "Neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern im kSSB CoSuL ab 1. Juli 2025",
|
||||
subs: [
|
||||
{
|
||||
id : "01_grundlagen_zur_neuen_gdo",
|
||||
@@ -113,12 +113,28 @@ var _gliederung =
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
id : "02_gdo_drei_priester",
|
||||
name: "Gottesdienstordnung mit drei Priestern in Mitte/Ost",
|
||||
name: "Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern mit drei Priestern in Mitte/Ost",
|
||||
subs: []
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
id : "03_gdo_zwei_priester",
|
||||
name: "Gottesdienstordnung mit zwei Priestern in Mitte/Ost",
|
||||
name: "Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern mit zwei Priestern in Mitte/Ost",
|
||||
subs: []
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
id : "04_gottesdienstschienen_orte",
|
||||
name: "Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern – Orte",
|
||||
subs: []
|
||||
}
|
||||
]
|
||||
},
|
||||
{
|
||||
id : "04_taufregelung",
|
||||
name: "Taufregelung im kSSB CoSuL",
|
||||
subs: [
|
||||
{
|
||||
id : "01_taufregelung_ssb_cosul",
|
||||
name: "Taufregelung im kSSB CoSuL",
|
||||
subs: []
|
||||
}
|
||||
]
|
||||
|
||||
@@ -6,20 +6,48 @@ block content
|
||||
.card.mb-3.slide.border-primary
|
||||
.card-body
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h5.card-title
|
||||
| Vorbemerkung
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h6.card-subtitle.text-muted Verschwiegenheit!
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| Vorbemerkung I
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h6.card-subtitle.text-muted Bitte um Zurückhaltung in der Kommunikation
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hr
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p.card-text
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||||
| Zu den Grundlagen der neuen Gottesdienstordnung gehören als Voraussetzung Informationen, die noch nicht öffentlich sind.
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||||
| Zu den Grundlagen der neuen Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern gehören als Voraussetzung teils Informationen, die „noch nicht allgemein bekannt“ sind.
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br
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| Dabei geht es vor allem um die künftige (Nicht-)Verwendung bestimmter Kirchen.
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p.card-text
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| Ohne Kenntnis dieser Informationen ist eine Besprechung der neuen Gottesdienstordnung nicht möglich!
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p.card-text.mb-0
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| Daher ist nach Außen Verschwiegenheit zu wahren über:
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ul.card-text.mb-0.slide
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li Die Veränderungen im Pastoralteam zum 1. September 2025, bis diese öffentlich sind.
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li Die Verwendung bzw. Nicht-Verwendung bestimmter Kirchen aus noch aufzuzeigenden Gründen, bis diese kommuniziert sind.
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li Die Gottesdienstordnung insgesamt, die darauf aufbaut, bis sich der SBR dieser Gottesdienstordnung am 5. Mai zuwenden wird.
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||||
| Ohne Kenntnis dieser Informationen ist eine Besprechung der neuen Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern aber nicht möglich!
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p.card-text
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||||
| Wir bitten allerdings um Zurückhaltung in der Kommunikation dieser Informationen,
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| damit eine gutes Ins-Boot-Holen der unmittelbar Betroffenen möglich ist, die <i>aus erster Hand</i> (Leitender Pfarrer, Verwaltungsleitung)
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||||
| die entsprechenden Informationen bekommen sollen und mit denen gezielt das Gespräch gesucht werden wird (bzw. auch schon wurde).
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||||
p.card-text
|
||||
i Danke für Ihr Verständnis!
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.card.mb-3.slide.border-primary
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.card-body
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h5.card-title
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| Vorbemerkung II
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h6.card-subtitle.text-muted WortGottesFeiern?
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hr
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||||
p.card-text
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||||
| Es ist bewusst von einer neuen „Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern“ die Rede;
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br
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| letztlich geht es um eine sinnvolle Verteilung der Priester im Seelsorgebereich, die allein einer Eucharistiefeiern vorstehen können.
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p.card-text
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||||
i WortGottesFeiern verstehen wir als zusätzliches Gottesdienst-Angebot.
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br
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| Diese haben ihren eigenen, das Wort Gottes in den Mittelpunkt stellenden und feiernden Charakter.
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p.card-text
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| Auch wenn sie immer mal als Ersatz gefeiert werden, weil eine eigentlich vorgesehene Eucharistiefeier vor Ort nicht stattfinden kann,
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||||
| sind sie wesenhaft keine Lückenfüller, sondern ein eigenes, zusätzliches Angebot, je nach den örtlichen Gegebenheiten.
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||||
p.card-text
|
||||
| Teils existiert vor Ort eine feste Ordnung, wann wo WortGottesFeiern gefeiert werden;
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br
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||||
| teils werden diese im Zuge der Absprachen der Gottesdienstordnung für die jeweils nächsten Monate festgelegt.
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||||
br
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| Grundsätzlich geschieht die Festlegung aber auf dem „kurzen Dienstweg“ zwischen den Gottesdienstbeauftragten, den Verantwortlichen vor Ort
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| und dem Leitenden Pfarrer.
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br
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||||
| Eine Ordnung auf SSB-Ebene, die der SBR beschließt, erscheint derzeit nicht sinnvoll.
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.card.slide.mb-3.border-warning
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.card-body
|
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@@ -30,16 +58,36 @@ block content
|
||||
| Zum 1. September 2025 werden unseren Seelsorgebereich verlassen, ohne dass diese Stellen neu besetzt werden:
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ul.card-text.slide
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li P. Dr. Peter Uzor, seit mehr als 20 Jahren Pfarradministrator in Ebersdorf
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||||
li.slide Gemeindereferentin Christine Schweda, seit vielen Jahren im SSB tätig, nicht zuletzt auch in Ebersdorf
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||||
li.slide Gemeindereferentin Christine Schweda, seit vielen Jahren im SSB tätig, insbesondere in Rödental und nicht zuletzt auch in Ebersdorf
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p.card-text.slide
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||||
| Dass beide Stellen nicht mehr besetzt werden, entspricht dem aktuellen Stellenplan;
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br
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| die Priesterstelle in Ebersdorf existierte auch im vorhergehenden Stellenplan bereits nicht mehr.
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p.card-text.mb-0.slide
|
||||
| Der Weggang von P. Dr. Peter Uzor zum 1. September 2025 macht eine Anpassung der Gottesdienstordnung unausweichlich;
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||||
p.card-text.slide
|
||||
| Der Weggang von P. Dr. Peter Uzor zum 1. September 2025 macht eine Anpassung der Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern <i>unausweichlich</i>;
|
||||
br
|
||||
| Ebersdorf muss in die Gottesdienstordnung des Seelsorgebereiches integriert werden, was bis jetzt noch nicht geschah.
|
||||
|
||||
| Ebersdorf muss in die Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern des Seelsorgebereiches integriert werden, was bis jetzt noch nicht geschah.
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p.card-text.slide
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||||
| Dabei ist es nicht sinnvoll, da und dort etwas nachzubessern und Ebersdorf „irgendwie“ reinzupressen.
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br
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||||
| Vielmehr ist es angezeigt, dass
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||||
b
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||||
i die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern ein „großer Wurf“ wird, der auf Jahre hin bestehen kann.
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p.card-text.slide(style="font-size: 110%;")
|
||||
b
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||||
i Ergänzende Informationen
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br
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||||
| Ebersdorf wird pastoral an Coburg St. Augustin (→ Pfv. Stahl) angebunden werden,
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br
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| wie Rödental und Neustadt an Coburg St. Marien (→ Ltd. Pfr. Fischer) angebunden sind;
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||||
br
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||||
| Pfr. Osberger wird – als Teil des „Priester-Team Mitte/Ost“ – jeweils unterstützen.
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||||
br
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||||
| Die Leitung der Pfarrei Ebersdorf wird – wie es den Gesetzmäßigkeiten der aktuellen Seelsorgebereiche entspricht – Ltd. Pfr. Peter Fischer übernehmen,
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| der dann für <i>alle</i> 10 Pfarreien unseres Seelsorgebereiches Pfarrer bzw. Pfarradministrator sein wird.
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||||
br
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||||
| Im Hinblick auf den Weggang auch von GRin Schweda ist es insgesamt notwendig, die Aufgaben aller Mitglieder des Pastoralteams zu analysierten und ggf.
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||||
| neu zuzuteilen; manches wird (von hauptamtlicher Seite) reduziert werden oder wegfallen müssen, weil es nicht mehr geleistet werden kann.
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||||
|
||||
.card.slide.mb-3.border-primary
|
||||
.card-body
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||||
@@ -47,7 +95,7 @@ block content
|
||||
h6.card-subtitle.text-muted Realistischer Blick statt Träumereien!
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||||
hr
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||||
p.card-text
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||||
| Inhaber von Priesterstellen gemäß Stellenplan sind ab 1. September Ltd. Pfr. Peter Fischer (CoM) sowie Pfv. Andreas Stahl (CoA).
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||||
| Inhaber von Priesterstellen in Mitte/Ost unseres SSB sind gemäß Stellenplan ab 1. September 2025 Ltd. Pfr. Peter Fischer (CoM) sowie Pfv. Andreas Stahl (CoA).
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||||
p.card-text
|
||||
| Hinzu kommt Pfr. Stefan Osberger, der zu 80 % zur seelsorglichen Mitarbeit in unserem Seelsorgebereich beauftragt ist.
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br
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@@ -59,7 +107,7 @@ block content
|
||||
p.card-text.slide
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||||
i Es macht daher Sinn, die Zahl der Eucharistiefeiern in Mitte/Ost des SSB auf insgesamt <b>sechs</b> je Wochenende festzulegen.
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p.card-text.slide
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||||
| Eine entsprechende Gottesdienstordnung skaliert bei drei und zwei Priestern sehr gut
|
||||
| Eine entsprechende Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern skaliert bei drei und zwei Priestern sehr gut
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||||
br
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||||
| und braucht in Abwesenheitszeiten effektiv keine Anpassungen auf der Ort-Zeit-Ebene, lediglich auf der Zelebranten-Ebene.
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@@ -84,7 +132,10 @@ block content
|
||||
b Rödental St. Hedwig
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||||
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||||
p.card-text
|
||||
i Es macht daher Sinn, dass in jeder der fünf Pfarreien an jedem Wochenende </i>je eine<i> Eucharistiefeier angeboten wird.
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||||
i
|
||||
| Es macht daher bei insgesamt sechs Eucharistiefeiern je Wochenende Sinn,
|
||||
| dass
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||||
b in jeder der fünf Pfarreien an jedem Wochenende </i>je eine<i> Eucharistiefeier angeboten wird.
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|
||||
p.card-text.mb-0.slide
|
||||
| Darüber hinaus ist je Wochenende im Monat eine zusätzliche Eucharistiefeier möglich:
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@@ -118,6 +169,8 @@ block content
|
||||
| gleichzeitig in gewisser Nähe zur Pfarrei Ebersdorf.
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||||
br
|
||||
| Daher ist es legitim, dass Untersiemau einen Sonderstatus unter den Filial-Kirchen in Mitte/Ost des Seelsorgebereiches erhält.
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p.small.mb-0
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||||
| Am 2. Wochenende im Monat (Frühschiene).
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p.card-text.slide
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||||
| <b>Witzmannsberg</b> kann nicht länger aus dem Osten des SSB bespielt werden und muss wieder in den Westen des SSB eingebunden werden. Hier ist momentan nur die VAM-Schiene möglich.
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||||
@@ -130,10 +183,10 @@ block content
|
||||
p.card-text.mb-0
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||||
| Bei einer Eucharistiefeier je Pfarrei je Wochenende ist es nicht mehr möglich, Eucharistiefeiern in Filialen und Zeitkirchen
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||||
| <i>zusätzlich</i> zu den Eucharistiefeiern in den Pfarrkirchen zu anzubieten.
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||||
p.small Einzige Ausnahme ist Untersiemau, siehe oben.
|
||||
p.card-text(style="font-size: 110%;") Einzige Ausnahme ist Untersiemau, siehe oben.
|
||||
p.card-text.slide
|
||||
| Statt dessen partizipieren einige Filialen bzw. Nebenkirchen an der Zeitschiene ihrer jeweiligen Pfarrkirche, die dazu 1x im Monat
|
||||
| die Eucharistiefeier an die jeweilige Filiale/Nebenkirche abgibt.
|
||||
| Statt dessen <i>partizipieren</i> einige <i>Filialen bzw. Nebenkirchen an der Zeitschiene ihrer jeweiligen Pfarrkirche, die dazu 1x im Monat
|
||||
| die Eucharistiefeier an die jeweilige Filiale/Nebenkirche abgibt.</i>
|
||||
br
|
||||
| Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Filiale/Nebenkirche groß genug ist, um die Gottesdienstgemeinde der Pfarrei aufnehmen zu können.
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p.card-text.mb-0.slide
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@@ -159,7 +212,8 @@ block content
|
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li.slide
|
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b Sonnefeld St. Marien und Grub St. Josef
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||||
br
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| Für Sonnefeld St. Marien und Grub St. Josef macht es Sinn, feste Wochenenden festzulegen;
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||||
| Für Sonnefeld St. Marien und Grub St. Josef macht es Sinn, feste Wochenenden festzulegen,
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||||
| an denen statt in der Pfarrkirche St. Otto die Eucharistie dort gefeiert wird;
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||||
br
|
||||
| es gibt aber Spielraum beim Verschieben innerhalb derselben Pfarrei.
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||||
li.slide
|
||||
@@ -168,21 +222,22 @@ block content
|
||||
| findet im Gegensatz zu den großen Filialen seinen Platz nicht regelmäßig monatlich, sondern – wenn überhaupt – am 5. Wochenende, sowie bei besonderen Anlässen dort.
|
||||
|
||||
p.card-text.mb-0.slide
|
||||
| Aus der Ordnung der Wochenende-Eucharistiefeiern fallen zwei Kirchen heraus,
|
||||
| <i>Aus der Ordnung der Wochenende-Eucharistiefeiern fallen zwei Kirchen heraus</i>,
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||||
| nicht zuletzt, weil sie <i>nicht</i> groß genug sind, um die Gottesdienstgemeinde der Pfarrei aufzunehmen:
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ul.card-text.mb-0
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li.slide
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b.text-muted Lautertal St. Bonifaz
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br
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||||
i Anmerkung
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br
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| Lautertal St. Bonifaz wird in absehbarer Zeit ganz von der rumänisch-orthodoxen Gemeinde Teofana übernommen werden,
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| die derzeit in Neustadt verortet ist,
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| und entfällt auch aus diesem Grund für röm.-kath. Eucharistiefeiern.
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li.slide
|
||||
b.text-muted Creidlitz St. Elisabeth
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||||
br
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||||
| Schon länger wird Creidlitz – bisher EF an jedem ersten Wochenende im Monat 8:45 Uhr – als Gottesdienstort sehr schlecht angenommen;
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||||
| eine wirklich feierfähige Gottesdienstgemeinde kommt in der Regel nicht zustande.
|
||||
| Schon länger wird Creidlitz – bisher EF an jedem ersten Wochenende im Monat 8:45 Uhr – als Gottesdienstort von den Creidlitzern selbst schlecht angenommen;
|
||||
| eine wirklich feierfähige Gottesdienstgemeinde käme ohne Mitfeiernde von außerhalb in der Regel nicht zustande.
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||||
br
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||||
| Hier ist zu prüfen ob eine (monatliche) Integration in die Wochentagsgottesdienste der Pfarrei Coburg St. Augustin sinnvoll ist.
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@@ -200,7 +255,7 @@ block content
|
||||
br
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||||
| Spätschiene um 10:30 Uhr
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||||
p.small.mb-0
|
||||
| Die Sonntagabendmesse in CoA entfällt künftig. Ein Abnehmen der Gottesdienstmitfeiernden unterstützt diese Entscheidung.
|
||||
| Die Sonntagabendmesse in CoA entfällt künftig. Ein Abnehmen der Gottesdienstmitfeiernden am Sonntagabend unterstützt diese Entscheidung.
|
||||
li.slide
|
||||
b Coburg St. Marien
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br
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@@ -217,8 +272,8 @@ block content
|
||||
b
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||||
i
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||||
| Für Coburg Stadt – als dem Zentrum unseres Seelsorgebereiches – ergibt sich mit Vorabendschiene in CoM und Spätschiene in CoA
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||||
| ein Gottesdienstmodell, das absolut zukunftsträchtig ist.
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||||
p.ml-3.small.slide
|
||||
| eine Verteilung der sonntäglichen Eucharistiefeiern, die absolut zukunftsträchtig ist.
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||||
p.ml-3.card-text.slide(style="font-size: 110%;")
|
||||
| Der Entfall des Sonntagabendgottesdienstes bedeutet auch, dass es (auch weiterhin) am Wochenende nur eine Eucharistiefeier am Abend
|
||||
| – nun eben Samstag statt Sonntag – gibt, beide Gottesdienste nicht in Konkurrenz zueinander stehen.
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||||
|
||||
@@ -228,7 +283,7 @@ block content
|
||||
br
|
||||
| Frühschiene um 9:00 Uhr
|
||||
p.small.mb-0
|
||||
| Bereits seit vielen Jahren bewährt, auch als Zeit für Kinder- und Familiengottesdienste
|
||||
| Bereits seit vielen Jahren bewährt, auch als Zeit für Kinder- und Familiengottesdienste.
|
||||
li.slide
|
||||
b Rödental St. Hedwig
|
||||
br
|
||||
@@ -243,13 +298,15 @@ block content
|
||||
|
||||
.card.slide.mb-3.border-primary
|
||||
.card-body
|
||||
h5.card-title Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Gottesdienstordnung
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||||
h6.card-subtitle.text-muted Zunächst Urlaubsgottesdienstordnung
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||||
h5.card-title Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern
|
||||
h6.card-subtitle.text-muted Zunächst Urlaubs-Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern
|
||||
hr
|
||||
p.card-text
|
||||
| Grundsätzlich notwendig ist die neue Gottesdienstordnung ab 1. September 2025 – da auch zunächst das Modell
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||||
| „zwei Priester“ aufgrund der Urlaube von Pfr. Fischer und dann Pfr. Osberger.
|
||||
| Grundsätzlich notwendig ist die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern ab 1. September 2025 – da auch bereits das Modell
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||||
| „zwei Priester“ aufgrund der Urlaube von Pfr. Fischer (erste Septemberhälfte) und dann Pfr. Osberger (Oktober).
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||||
p.card-text
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||||
| Da der Sommer-Urlaub 2025 der Priester in Mitte/Ost aber bereits am 1. Juli beginnt, macht es Sinn
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||||
br
|
||||
i die neue Gottesdienstordnung bereits am 1. Juli 2025 in Kraft treten zu lassen.
|
||||
i die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern bereits am 1. Juli 2025 in Kraft treten zu lassen.
|
||||
p.card-text
|
||||
| Für die Pfarrei Ebersdorf werden die Monate Juli und August eine gewisse Übergangszeit darstellen, der Juli auch für Witzmannsberg.
|
||||
|
||||
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
extends ../layout
|
||||
include ../mixins
|
||||
|
||||
block content
|
||||
img(src="/images/gdo2025/Gottesdienstschienen_Orte_2025.png")
|
||||
96
views/sbr2022/04_taufregelung/01_taufregelung_ssb_cosul.pug
Normal file
96
views/sbr2022/04_taufregelung/01_taufregelung_ssb_cosul.pug
Normal file
@@ -0,0 +1,96 @@
|
||||
extends ../layout
|
||||
include ../mixins
|
||||
|
||||
block content
|
||||
|
||||
|
||||
.card.mb-3.slide.border-primary
|
||||
.card-body
|
||||
h5.card-title
|
||||
| Aus dem Kirchenrecht: Codex Iuris Canonici 1983
|
||||
h6.card-subtitle.text-muted Pfarrkirche als genuiner Taufort
|
||||
hr
|
||||
blockquote.blockquote
|
||||
p.card-text
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||||
| Can. 857 — § 1. Außer im Notfall ist der der Taufe eigene Ort eine Kirche oder eine Kapelle.
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||||
br
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||||
| § 2. <b>Als Regel hat zu gelten, daß ein Erwachsener in seiner eigenen Pfarrkirche, ein Kind aber in der eigenen Pfarrkirche seiner Eltern zu taufen ist,</b> außer es empfiehlt sich aus gerechtem Grund etwas anderes.
|
||||
p.card-text
|
||||
| Can. 858 — § 1. Jede Pfarrkirche muß einen Taufbrunnen haben, unbeschadet eines durch andere Kirchen bereits erworbenen Kumulativrechts.
|
||||
br
|
||||
| § 2. Der Ortsordinarius kann nach Anhören des Ortspfarrers zugunsten der Gläubigen gestatten oder anordnen, daß es auch in einer anderen Kirche oder Kapelle innerhalb der Pfarrgrenzen einen Taufbrunnen gibt.
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||||
p.card-text
|
||||
| Can. 859 — Wenn ein Täufling wegen der Entfernung oder anderer Umstände nicht ohne große Unannehmlichkeiten zur Pfarrkirche oder zu einer anderen Kirche oder Kapelle nach can. 858, § 2 kommen oder gebracht werden kann, darf und muß die Taufe in einer anderen, näher gelegenen Kirche oder Kapelle oder auch an einem anderen geziemenden Ort gespendet werden.
|
||||
p.card-text
|
||||
| Can. 860 — § 1. Außer im Notfall darf die Taufe in Privathäusern nur gespendet werden, wenn der Ortsordinarius dies aus schwerwiegendem Grund erlaubt.
|
||||
br
|
||||
| § 2. In Krankenhäusern darf nur im Notfall oder aus einem anderen zwingenden seelsorglichen Grund die Taufe gefeiert werden, wenn der Diözesanbischof nicht anders bestimmt hat.
|
||||
footer.blockquote-footer CIC 1983, Can 857 - 860.
|
||||
|
||||
ul.card-text.slide
|
||||
li Genuiner Taufort ist nach dem Kirchenrecht die <i>Pfarrkirche</i>.
|
||||
li
|
||||
| Es mag auch in anderen Kirchen Taufsteine geben;
|
||||
br
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||||
| doch gibt es keine Verpflichtung, diese zu nutzen, oder ein Recht der lokalen Gemeinde, dass diese genutzt werden müssen, nur weil sie existieren.
|
||||
br
|
||||
| Zu bedenken ist hier auch, dass einige unserer Filial- und Nebenkirchen deswegen einen Taufstein haben, weil sie als Pfarrkirchen geplant worden waren –
|
||||
| aber dann doch nie Pfarrkirche wurden.
|
||||
li
|
||||
| Dass schon bei der Frage, wo überhaupt Taufsteine existieren sollen, der Ortsordinarius „nach Anhören des Ortspfarrers“ entscheidet,
|
||||
| zeigt, dass die Frage nach dem Taufort generell der Leitungsebene anvertraut ist.
|
||||
br
|
||||
| Und Aufgabe des Ortspfarrers ist es, die Pfarrei als Ganze im Blick zu halten;
|
||||
| in der Frage nach dem Taufort also sicherzustellen, dass das Pfarrkirchenprinzip nicht ohne Not aufgebrochen und damit ausgehöhlt wird.
|
||||
li
|
||||
| Ausschlaggebend für ein Abweichen von der Pfarrkirche ist ein auf Seiten des Täuflings bzw. seiner Familie bestehender Grund wie die Entfernung
|
||||
| oder „große Unannehmlichkeiten“.
|
||||
br
|
||||
| Beides wird bei uns eher nicht zutreffen und wäre im Einzelfall zu prüfen.
|
||||
|
||||
|
||||
.card.mb-3.slide.border-primary
|
||||
.card-body
|
||||
h5.card-title
|
||||
| Aus dem Taufrituale
|
||||
h6.card-subtitle.text-muted Pfarrkirche als genuiner Taufort
|
||||
hr
|
||||
blockquote.blockquote
|
||||
p.card-text
|
||||
| 10 Damit deutlich wird, dass <i>die Taufe ein Sakrament des Glaubens der Kirche ist und in das Volk Gottes einglieder</i>,
|
||||
| soll sie normalerweise <i>in der Pfarrkirche gefeiert werden</i>, die deshalb einen Taufbrunnen haben muss.
|
||||
p.card-text
|
||||
| 11 Es ist allerdings Sache des Ortsordinarius, nach Anhören des Ortspfarrers die Errichtung eines Taufbrunnens in einer anderen Kirche
|
||||
| oder Kapelle innerhalb der Pfarrgrenzen zu gestatten oder anzuordnen. Normalerweise ist es das Recht des Pfarrers, auch an diesen Orten die Taufe zu halten.
|
||||
br
|
||||
| Wenn aber wegen der Entfernung oder anderer Umstände ein Täufling nicht ohne große Unannehmlichkeiten dahin kommen oder gebracht werden kann,
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| darf und muss die Taufe in einer anderen näher gelegenen Kirche oder Kapelle oder auch an einem anderen geziemenden Ort gefeiert werden. ...
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footer.blockquote-footer Die Feier der Kindertaufe (2007), Praenotanda, Termin und Ort der Kindertaufe, Nr. 10-11.
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| Im Wesentlichen werden die Vorgaben des CIC wiedergegeben: Genuiner Taufort ist die <i>Pfarrkirche</i>.
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| Auffällig ist auch hier, dass vom <i>Pfarrer</i> die Rede ist, nicht vom Taufspender allgemein (der auch ein Priester sein kann,
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| der nicht Pfarrer ist [→ Pfarrvikare, Kapläne], oder ein Diakon).
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| Als dem Leiter der Pfarrei, der den Dienst der Einheit und Zusammengehörigkeit innerhalb der Pfarrei ausübt, obliegt ihm auch die Regelung der Tauforte.
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| Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Regelung nicht gegen die Einheit und Zusammengehörigkeit in der Pfarrei steht,
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| vielmehr der Bezug zur Pfarrei (als Gemeinschaft der Glaubenden in einem Gebiet [auch mit mehreren Kirchen]) bei jeder Taufe gegeben ist,
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| und dafür steht als Normal-Regel die Pfarrkirche als Taufort.
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| Die Begründung des Pfarrkirchenprinzips durch das Taufrituale (Beginn Nr. 10) unterstreicht das:
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i Die Taufe ist ein Sakrament der Kirche und gliedert in das Volk Gottes ein.
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| Die Taufe ist also keine Feier einer (menschlichen) Familie, sondern eine Feier der „Familie Gottes“, konkret einer Pfarrei.
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| Dies wird durch das Pfarrkirchenprinzip in besonderer Weise deutlich:
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| die Pfarrkirche als verbindende Mitte und Haupt der Kirchen einer Pfarrei,
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| als sichtbares Zeichen für die innere Verbundenheit und Gemeinschaft der Gläubigen in einem bestimmten (kirchenrechtlich erfassten) Gebiet,
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| ist der genuine Taufort.
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