Neu SBR2022 und konstituierende Sitzung

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Peter Fischer 2022-07-09 19:23:38 +02:00
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2
app.js
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@ -32,7 +32,7 @@ app.use(function restrict(req, res, next)
// get the url pathname
var pathname = parseurl(req).pathname;
if (req.session.no_robot || pathname === '/login' || pathname === '/captcha' || pathname.startsWith('/stylesheets/') || pathname.startsWith('/javascripts/') || pathname.startsWith('/fonts/') || pathname === "/favicon.ico")
if (req.session.no_robot || pathname === '/login' || pathname === '/captcha' || pathname.startsWith('/stylesheets/') || pathname.startsWith('/javascripts/') || pathname.startsWith('/fonts/') || pathname === "/favicon.ico" || pathname.startsWith('/sbr') || pathname.startsWith('/images'))
{
next();
}

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@ -5,6 +5,7 @@ var nt = require('./nt/index');
var firmung = require('./firmung')
var eko = require('./eko')
var sbr_ue = require('./sbr_ue')
var sbr2022 = require('./sbr2022')
/* GET home page. */
@ -16,6 +17,7 @@ router.use("/nt", nt);
router.use("/firmung", firmung);
router.use("/eko", eko);
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router.use("/sbr2022", sbr2022);
/*
var svgCaptcha = require('svg-captcha');

101
routes/sbr2022.js 100644
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@ -0,0 +1,101 @@
var express = require('express');
var router = express.Router();
var pathoffset = 'sbr2022/';
/* GET home page. */
var _locals = { pathoffset : "/sbr2022" };
var _gliederung =
[
{
id : "00_konstituierung",
name: "11. Juli 2022: Konstituierung",
subs: [
{
id : "01_eroeffnung",
name: "1 Eröffnung der Sitzung",
subs: []
},
{
id : "02_konstituierung",
name: "2 Konstituierung des SBR",
subs: []
},
{
id : "03_pastoralkonzept",
name: "3 Pastoralkonzept",
subs: []
},
{
id : "04_verwaltung",
name: "4 Verwaltung des Seelsorgebereiches",
subs: []
},
{
id : "05_termine",
name: "5 Termine",
subs: []
},
{
id : "06_sonstiges",
name: "6 Sonstiges",
subs: []
}
]
}
];
function get_locals(req) {
var locals = _locals;
/*locals.as_presentation = req.session.as_presentation;
console.log(locals);*/
return locals;
}
router.get('/', function(req, res, next) {
var params = get_locals(req);
params.gliederung = _gliederung;
params.current = [];
res.render(pathoffset+'index', get_locals(req));
});
router.get('/:layer1', function(req, res, next) {
var layer1 = _gliederung.find(elem => elem.id === req.params.layer1);
if(layer1.subs.length === 0) {
console.log(layer1);
console.log('ERROR layer1.subs.length === 0');
}
var index = layer1.subs[0];
var params = get_locals(req);
params.gliederung = _gliederung;
params.current = [];
params.current.push(layer1);
params.current.push(index);
/* console.log(params);*/
res.render(pathoffset + req.params.layer1+"/"+index.id, params);
});
router.get('/:layer1/:layer2', function(req, res, next) {
var layer1 = _gliederung.find(elem => elem.id === req.params.layer1);
/*console.log(layer1);*/
var layer2 = layer1.subs.find(elem => elem.id === req.params.layer2);
/*console.log(layer2);*/
var params = get_locals(req);
params.gliederung = _gliederung;
params.current = [];
params.current.push(layer1);
params.current.push(layer2);
/*console.log(params);*/
res.render(pathoffset + req.params.layer1+"/"+layer2.id, params);
});
module.exports = router;

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@ -0,0 +1,84 @@
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.card-body
h5.card-title 1.1 Begrüßung und geistlicher Impuls
hr
.card.slide.border-secondary
.card-body
h5.card-title Glücklich die Gemeinde ...
h6.card-subtitle.text-muted Transformation zu Psalm 1
hr
p.card-text
| Glücklich die Gemeinde, die Jesus in den Mittelpunkt erstellt
br
| und die unterwegs bleibt durch diese Zeit.
br
| Die nicht auf einem <q>Das war schon immer so</q> beharrt,
br
| aber sich auch nicht jedem Zeitgeist anschließt.
p.card-text
| Glücklich die Gemeinde, die eine Ahnung hat vom Reich Gottes
br
| und die heute damit beginnt, dieses Reich Wirklichkeit werden zu lassen,
br
| die in dem Vertrauen lebt und arbeitet, dass das möglich ist,
br
| auch wenn Rückschritte und Misserfolge den Mut nehmen.
p.card-text
| Glücklich die Gemeinde, in der Friede wohnt und Gerechigkeit,
br
| die gastfreundlich ist und sich nicht verschließt,
br
| in der Freunde und Fremde willkommen sind
br
| und sich versammeln um den Tisch des Herrn.
p.card-text
| Glücklich die Gemeinde, die Raum zur Entfaltung gibt,
br
| die Neues wagt und lebendig ist,
br
| die die Talente nutzt, die in ihr sind,
br
| und die Schätze hebt,die sie besitzt.
p.card-text
| Glücklich die Gemeinde, die Geborgenheit findet und Vertrauen
br
| im Hören des Wortes Gottes und im Brechen des Brotes,
br
| die ihre Mitte gefunden hat, die ihr Orientierung gibt und Halt,
br
| die Brot sein kann für andere und die Liebe Gottes erfahrbar macht.
p.small(style="text-align: right;").card-text
i Ursula Klauke / Norbert Brockmann: Angedacht I. Materialien für Gruppenarbeit und Gottesdienst. Ostfildern 2007. Seite 65.
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.card-body
h5.card-title 1.2 Festlegung einer Protokollantin / eines Protokollanten für diese Sitzung
hr
p.card-text
| ... nur für die Dauer dieser Sitzung!
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.card-body
h5.card-title.mb-0 1.3 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
.card.slide.mb-3.border-primary
.card-body
h5.card-title.mb-0 1.4 Feststellung der Beschlussfähigkeit
.card.slide.mb-3.border-primary
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h5.card-title.mb-0 1.5 Kurze Vorstellungsrunde (Name, Pfarrei/Verband)
.card.slide.border-primary
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h5.card-title.mb-0 1.6 Genehmigung der Tagesordnung, evtl. Ergänzung

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@ -0,0 +1,196 @@
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h5.card-title
| 2.1 Festlegung der für unseren Seelsorgebereich gültigen Interpretation von § 30 Abs. 1 (c) unter Berücksichtigung von § 30 Abs. 8 der Satzung aufgrund nicht eindeutiger Formulierung: Vertretung der Verbände im SBR Entsendungsberechtigung der Verbände im Seelsorgebereich
br
| [vgl. dazu auch § 41 Abs. 1 (b) und § 42 Abs. 1 im Blick auf den Diözesanrat]
hr
.card.slide.mb-2.border-secondary
.card-body
h5.card-title § 30 Abs. 1 (c)
hr
p.card-text
| (1) Zum Seelsorgebereichsrat gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
br
| ...
br
i c. Delegierte aller im Seelsorgebereich tätigen katholischen Vereine unter Berücksichtigung von Abs. 5 bis Abs. 8
.card.slide.mb-2.border-secondary
.card-body
h5.card-title § 30 Abs. 8
hr
p.card-text
| (8) Entsendungsberechtigt sind vom Diözesanbischof als katholisch anerkannte Organisationen und Verbände, die in eigener Initiative und Verantwortung
br
i auf der Seelsorgebereichsebene
br
| tätig sind. Sie müssen nach ihrer Satzung demokratisch verfasst sein und sich als Träger des Laienapostolats in Heils- und Weltdienst verstehen.
.card.slide.border-secondary
.card-body
h5.card-title Vgl. analog Diözesanrat: § 41 Abs. 1 (b) und § 42 Abs. 1
hr
p.card-text
b § 41 Abs. 1 (b)
br
| (1) Zum Diözesanrat gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
br
| ...
br
| b. je ein/e Vertreter/in der katholischen Organisationen und Verbände auf Bistumsebene unter Berücksichtigung von § 42
p.card-text
b § 42 Abs. 1
br
| (1) Entsendungsberechtigt sind vom Diözesanbischof als katholisch anerkannte Organisationen und Verbände, die in eigener Initiative und Verantwortung
br
i auf der Diözesanebene
br
| tätig sind. Sie müssen nach ihrer Satzung demokratisch verfasst sein und sich als Träger des Laienapostolats in Heils- und Weltdienst verstehen.
.card.slide.mb-3.border-primary
.card-body
h5.card-title 2.2 Berufung weiterer Mitglieder nach § 30 Abs. 1 (d) und Abs. 4 (d)
hr
.card.slide.border-secondary.mb-2
.card-body
h5.card-title Berufung weiterer stimmberechtigter Mitglieder
hr
p.card-text
b § 30 Abs. 1 (d)
br
| (1) Zum Seelsorgebereichsrat gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
br
| ...
br
i d. weitere durch die Mitglieder nach Abs. 1 (a-c) berufene Personen.
br
span.small (a: Delegierte der PGRs, b: Ltd. Pfr. und weiteres Mitglied Pastoralteam, c: Verbände)
p.card-text
b § 30 Abs. 5
br
| (5) Die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Seelsorgebereichsrates müssen Delegierte der Pfarrgemeinderäte nach Abs. 1 (a) sein.
p.card-text
b Vertretung Autenhausen und Kaltenbrunn im SBR
br
| Da es in Autenhausen und Kaltenbrunn keinen PfarrGemeindeRat (mehr) gibt,
| schlägt dier Geschäftsführung Diözesanrat vor, je einen Vertreter/eine Vertreterin aus diesen beiden Pfarreien zu wählen;
br
| denn eine Vertretung dieser Pfarreien im SBR ist natürlich sinnvoll.
br
| Kandidatenvorschläge gibt es aus beiden Pfarreien bisher nicht; Vorschlag: eine Pfarrversammlung soll jeweils einen Vertreter legitimieren.
.card.slide.border-secondary
.card-body
h5.card-title Klärung beratende Mitglieder und Berufung beratender Mitglieder
hr
p.card-text.mb-0
b § 30 Abs. 4
br
| Zum Seelsorgebereichsrat gehören als beratende Mitglieder:
ol(type="a").card-text
li alle weiteren Mitglieder des Pastoralteams,
li
| bei entsprechendem Beschluss des Seelsorgebereichsrates bis zu ein/e Vertreter/in jeder im Seelsorgebereich ansässigen Ordensgemeinschaft,
| katholischer Bildungseinrichtung, katholischen kategorialen Seelsorgeeinrichtungen und Einrichtungen des kirchlichen Lebens, sofern nicht schon Mitglied nach Abs. 1 (c)
p.small.card-text.mb-0
b Kommentar dazu
br
| Dies ermöglicht die Steuerung der Größe des Rates. Gemeint sind zum Beispiel regionale Vertretungen des Erzbischöflichen Jugendamtes,
| Krankenhausseelsorge oder Bildunghäuser.
ul.small.card-text
li Jugendbildungsreferent Cody Axtman!
li Krankenhausseelsorgerin Angelika Jäger?
li
| ein von der Gesamtkirchenverwaltung bzw. falls es diese nicht gibt von allen Kirchenverwaltungen gemeinsam beauftragtes Kirchenverwaltungsmitglied,
| sofern dieses nicht schon dem Seelsorgebereichsrat angehört
p.small.card-text
b Anmerkung dazu
br
| In unserem Seelsorgebereich wird es auf absehbare Zeit zwei GKGs geben: Coburg Stadt und Land einerseits und Seßlach andererseits,
| siehe TOP 4.
br
| Macht es da nicht Sinn, <i>beide</i> Gesamtkirchenpfleger als beratende Mitglieder im Seelsorgebereichsrat zu haben?
li
| weitere vom Seelsorgebereichsrat berufene Personen.
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h5.card-title 2.3 Entscheidung über die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden
hr
p.card-text
b § 33 Vorstand
br
| (1) Der Vorstand des Seelsorgebereichsrates besteht aus
br
| a. <i>zwei</i> vom Seelsorgebereichsratr gewählten Vorsitzenden sowie
br
| b. dem Leitenden Pfarrer.
br
| (2) Der Seelsorgebereichsrat kann weitere Persoenn als stellvertretende Vorsitzende in den Vorstand wählen.
p.card-text
| In diesem Zusammenhang zu bedenken:
br
b § 7 Protokollierung
br
| (1) Von jeder Sitzung ist ein Protokoll über den wesentlichen Inhalt anzufertigen. ...
br
| (2) Für die Erstellung des Protokolls ist der Vorstand verantwortlich. Er kann diese Aufgabe delegieren.
.card.slide.mb-3.border-primary
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h5.card-title 2.4 Wahl der Vorsitzenden sowie ggf. Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden
hr
p.card-text
b § 10 Interne Wahlen
br
| (2) Wahlen zu Verstandsämtern und Delegationen in übergeordnete Gremien sind geheim durchzuführen.
br
| (3) Auf Antrag ist zuvor eine Personalaussprache unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie aller Kandidierenden durchzuführen.
br
| (4) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Erreicht niemand im ersten und zweiten Wahlgang
| diese Mehrheit, so ist im dritten Wahlgang gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
br
| (5) Stimmenthaltungen werde wie nicht abgegebenen Stimmen behandelt.
br
| (6) Bei Stimmengleichheit im dritten Wahlgang entscheidet das Los.
br
| (7) Wahlen für jedes Amt werden getrennt voneinander durchgeführt.
br
| (10) Stellt sich keine Person zur Wahl oder wird eine kandidierende Person nicht gewählt, so bleibt das Amt vakanat bis eine Person gewählt wurde.
| Eine Wahl kann in jeder Sitzung stattfinden.
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h5.card-title 2.5 Wahl der beiden Delegierten in den Diözesanrat (vgl. § 41 Abs. 1 (a))
hr
p.card-text
b § 41 Zusammensetzung Diözesanrat
br
| (1) Zum Diözesanrat gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
br
| a. aus Seelsorgebereichen
br
| ii. mit 20.000 oder mehr Katholikinnen und Katholiken je <i>zwei</i> Delegierte
br
| ...
.card.slide.border-primary
.card-body
h5.card-title 2.6 Weitergabe von Kontaktdaten innerhalb des Gremiums
hr
p.card-text
| Sinn ist die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern dieses Gremiums auch außerhalb von Sitzungen;
br
| dazu wird idealerweise eine Tabelle erstellt mit Name, Pfarrei/Verband, Telefonnummer, eMail-Adresse.
p.card-text
| Entsprechende Einverständniserklärungen wären auszufüllen.

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@ -0,0 +1,54 @@
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h5.card-title 3.1 Kurze Hinweise zum bisherigen Geschehen und zur vorliegenden Fassung des Pastoralkonzeptes
hr
.card.slide.border-secondary.mb-2
.card-body
h5.card-title Werdegang
hr
ul.card-text.liarrow
li Mit Errichtung der neuen Seelsorgebereiche 2019 gab es den Auftrag, jeweils ein Pastoralkonzept zu erarbeiten.
li Die Vorgaben waren am Anfang eher „schwammig“; von überall hörte man, dass man sich schwer tue, ein Pastoralkonzept zu formulieren.
li Corona hat auch so manches erschwert, vor allem den Austausch im SBR(Ü).
li Indirekter Impuls aus der Ökumene:
ul.card-text
li
| Im Rahmen der Landesstellenplanung musste im evangelischen Dekanat Coburg auch so etwas wie ein Pastoralkonzept erstellt werden;
br
| dabei nahm man sich die einzelnen Felder pastoralen Wirkens vor und schrieb jeweils dazu, wie dies hier konkret umgesetzt wird bzw. werden soll,
| mit Rahmenfaktoren etc.
li
| Daher kam bei uns die Idee auf, dies mit unserem Pastoralkonzept ähnlich zu machen.
br
| Damit haben wir uns zwar - wie die weitere Entwicklung und Kontretisierungen aus Bamberg zeigten - etwas vom diözesanen Plan gelöst,
| doch sollen die Pastoralkonzepte ja individuell und „passgenau“ auf den jeweilen Seelsorgebereich bezogen sein.
li
| Sowohl der Austausch im Pastoralteam als auch die Vorstellung im SBR(Ü) brachte Zustimmung zu dieser Idee.
li
| Intensive Arbeit an den einzelnen Teilen durch kleine Gruppen aus dem Pastoralteam.
br
| Reger, auch kontroverser Austausch.
li
| Im Februar 2022 versandt per eMail an den SBR(Ü) mit Bitte um Rückmeldung, die eher spärlich, doch hilfreich war.
li
| Überarbeitung des Pastoralkonzeptes auf Basis dieser Rückmeldungen, teils auch indirekte Inspiration mancher Neu- und Umformulierungen.
li
| Feierliche Übergabe an Herrn Erzbischof am 10. Juli 2022 im Rahmen der Vesper zum Heinrichsfest.
li
i
b Uns allen ist klar, dass das vorliegende Pastoralkonzept eher einen Ausgangspunkt denn einen Endpunkt markiert.
.card.slide.border-secondary
.card-body
h5.card-title Aktuelles Pastoralkonzept Stand Juni 2022
hr
p.card-text
a(href="/images/sbr2022/PastoralkonzeptCoSuL_Juni2022.pdf", target="_blank") Pastoralkonzept

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@ -0,0 +1,116 @@
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h5.card-title
| 4.1 Kurze Information zu Entwicklungen und angezielten Veränderungen in der Verwaltungsstruktur unseres Seelsorgebereiches (im Horizont der Verwaltungsreform im ganzen Erzbistum):
br
| Fortbestehen der <i>beiden</i> GKGs in unserem Seelsorgebereich, Coburg Stadt und Land einerseits und Seßlach andererseits
hr
.card.mb-2.slide.border-secondary
.card-body
h5.card-title GesamtKirchenGemeinde Sinn und Zweck
hr
p.card-text
| Damit eine Pfarrei am Rechtsverkehr teilnehmen kann, ist der Erwerb der zivilen Rechtsfähigkeit notwendig.
| Dies geschieht durch das Errichten einer Kirchengemeinde mit dem Status einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.
| Eine Kirchengemeinde umfasst alle Katholiken, die auf einem bestimmten Territorium ihren Hauptwohnsitz haben.
| Die Kirchengemeinde wird wie die Kirchenstiftung durch die Kirchenverwaltung gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
p.card-text
| Eine GKG ist der Verband mehrerer benachbarter, rechtlich selbständig bleibender Kirchengemeinden zum Zwecke der
| gemeinsamen Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse. „Gesamtkirchengemeinde“ heißt also nicht, dass die einzelnen
| Kirchengemeinden ihre Identität aufgeben oder gar aufgelöst würden. Die Einzelgemeinden bleiben zuständig für alles, was
| nicht ausdrücklich auf die Gesamtkirchengemeinde übertragen wird.
p.card-text
| Es wird immer wichtiger, dass Kirchengemeinden mit Nachbarkirchengemeinden kooperieren oder in Vereinigungsprozesse
| eintreten, um gemeinsam Finanz-, Gebäude- und Personalangelegenheiten zu erledigen.
p.card-text
| Im Interesse von Rechtssicherheit und effizientem Verwaltungshandeln sowie angesichts der zukünftigen Umsatzsteuerpflicht
| soll es deshalb in jedem Seelsorgebereich eine Gesamtkirchengemeinde (GKG) geben so die Zielvorstellung des Erzbistums.
p.card-text
| Die größere Einheit, die mit der GKG entsteht, soll nicht nur effizienteres Arbeiten ermöglichen, sondern auch größere Sicherheit in wirtschaftlicher
| Hinsicht bieten. Wesentlich sind zudem die Vorteile, vor allem in Hinblick auf rechtliche und steuerliche Anforderungen.
p.card-text
| Im Unterschied zu den Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbänden handelt es sich bei der Gesamtkirchengemeinde um eine Körperschaft,
| die als eine Rechtsperson nach außen hin auftritt.
p.card-text.mb-0.slide
b
i Vorteile im Überblick
ul.card-text.liarrow.slide
li
b Ein Rechtsträger für den Seelsorgebereich
br
| und damit die Möglichkeit eines Rechts- und Anstellungsträgers für das Personal.
li
b Keine Arbeitnehmerüberlassung
| , d. h.
ul.card-text
li Rechtssicherheit,
li Vorteile eines größeren Arbeitgebers,
li keine Nachteile durch Arbeitgeberwechsel, da Betriebsübergang bzw. Gesamtrechtsnachfolge.
li
b Vorteile in Sachen Umsatzsteuerbarkeit.
li
b Eine starke Repräsentation nach außen.
p.card-text.mb-0.slide
i Für weitere Informationen sei verwiesen auf
ul.card-text.slide
li
a(href="/images/sbr2022/2021-05-27_Handreichung_GKG_Teil1.pdf", target="_blank") Handreichung für die Bildung oder Erweiterung und Umbenennung von Gesamtkirchengemeinden
li
a(href="/images/sbr2022/2022_02-22_GKG_Praesentation.pdf", target="_blank") Informationspräsentation zur Bildung, Erweiterung und zum Zusammenschluss
.card.slide.border-secondary
.card-body
h5.card-title GesamtKirchenGemeinden in unserem Seelsorgebereich - Stand und Ziel
hr
p.card-text.mb-0
i In unserem Seelsorgebereich gibt es bereits zwei GKGs:
ul.card-text
li die GKG Coburg Stadt und Land mit Bad Rodach, Coburg St. Augustin und Coburg St. Marien
li die GKG PG Seßlach mit den Kirchengemeinden der Pfarreien Seßlach, Autenhausen, Kaltenbrunn und Neundorf.
p.card-text.mb-0
i Von Bamberg für uns vorgesehen wären zwei Punkte:
ul.card-text
li Fusionierung der beiden GKGs.
li Erweiterung der einen GKG um die Kirchengemeinden Ebersdorf, Neustadt und Rödental.
p.card-text.mb-0
i Problemanzeigen in Richtung Bamberg wobei wir hier in den KVs und GKGs im SB an einem Strang ziehen:
ul.card-text
li Wenige große KiGems in Mitte und Ost, viele kleine KiGems in West Frage nach der Stimmengerechtigkeit.
li Nur in Mitte und Ost gibt es KiTas aber alle müssten sich mit dieser Thematik beschäftigen und dürften abstimmen.
li Kirchgeld nur in Mitte und Ost erhoben, im Westen teils deutliche Ablehnung des Kirchgeldes.
li Gute Möglichkeiten des Umgangs mit diesen und anderen Fragestellungen bleibt Bamberg bis heute schuldig ...
p.card-text.mb-0
b
| Daher ist unser Plan, den Bamberg zähneknirschend akzeptiert hat:
ul.liarrow.card-text
li
b <i>Beide</i> GKGs im Seelsorgebereich bleiben erhalten.
li
b Die GKG Coburg Stadt und Land wird um die Kirchengemeinden Ebersdorf, Neustadt und Rödental erweitert.
br
| Damit sind dann alle Kirchengemeinden mit KiTas, die auch jetzt schon über die Zweckverbeinbarung KiTa-Verwaltung verbunden sind, in einer GKG
| (→ Umsatzsteuerthematik).
li
| Die weitere konkrete Ausgestaltung der GKS ist wie auch von Bamberg vorgesehen - eine Sache der Zukunft.
p.card-text
| Zeitlicher Horizont für die Erweiterung der GKG CoSuL ist der Jahreswechsel 2022 → 2023.
.card.slide.border-primary
.card-body
h5.card-title
| 4.2 Erweiterung der GesamtKirchenGemeinde Coburg Stadt und Land um die Kirchengemeinden Ebersdorf St. Otto, Neustadt St. Ottilia und Rödental St. Hedwig:
br
| Votum des SeelsorgeBereichsRates
hr
p.card-text
| Für die erwähnte Erweiterung ist ein Votum des SeelsorgeBereichsRates nötig:
br
| wir bitten um ein positives Votum, um die Erweiterung voranbringen zu können.

View File

@ -0,0 +1,16 @@
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h5.card-title.mb-0
| 5.1 Konstituierung des Dekanatsausschusses des Dekanates Coburg am 13. Juli 2022 um 19:15 Uhr in Redwitz (Kronacher Str. 67)
br
| Relevant für die beiden neugewählten Vorsitzenden bzw. ggf. deren Stellvertreter
.card.slide.border-primary
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h5.card-title.mb-0 5.2 Nächste Sitzung(en) Klausurtag?

View File

@ -0,0 +1,50 @@
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h5.card-title
| 6.1 Veränderungen im Pastoralteam zum 1. September 2022
hr
p.card-text.mb-0
| Im zeitlichen Kontext recht unerwartet gibt es zum 1. September diesen Jahres einige Veränderungen im Pastoralteam unseres Seelsorgebereiches:
ul.card-text
li
| Pfarrer Tomasz Dzikowski, Pfarrer in Coburg St. Marien und Bad Rodach, wird unseren Seelsorgebereich verlassen und nach einer Sabbatzeit von zwei Monaten die Stelle als Pfarrvikar in Nürnberg Herz Jesu antreten.
li
| Wie es den Gesetzen der neuen Seelsorgebereiche entspricht, wird Leitender Pfarrer Peter Fischer nun auch Gemeindeleiter dieser beiden genannten Pfarreien.
li
| Die Stelle eines Pfarrvikars in unserem Seelsorgebereich, die nun zu besetzen wäre, wird erst zu späterer Zeit ausgeschrieben und besetzt werden.
p.card-text
| Diese personellen Veränderungen werden einige Umschichtungen an mehreren Orten im Seelsorgebereich notwendig machen. Die Gespräche dazu werden in den nächsten Wochen geführt werden.
p.card-text
| Wir sind Pfarrer Dzikowski für sein Wirken in den letzten elf Jahren in Coburg Stadt und Land sehr dankbar und wünschen ihm schon jetzt Gottes Segen für die neuen Aufgaben.
br
| Informationen zu seiner Verabschiedung werden noch folgen.
.card.slide.border-primary
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h5.card-title 6.2 Zukunft des Seelsorgebereichsmagazins „kreuz &amp; quer“
hr
p.card-text
| Seit inzwischen fast fünf Jahren gibt es das Magazin „kreuz &amp; quer" im Seelsorgebereich zunächst im alten SB „Coburg Stadt und Land“,
| seit Sommer 2019 im neuen SB. Der SBR(Ü) hatte sich dafür ausgesprochen.
br
| Das Heft erscheint vier Mal im Jahr; es liegt vor allem in den Kirchen aus und ist über die Seelsorgebereichshomepage abrufbar.
p.card-text.mb-0
| Das Redaktionsteam bittet die PGRs und den SBR um Rückmeldung zu folgenden Fragen:
ul.card-text
li Wie gefällt Ihnen das Magazin?
li Wird das Heft in den Pfarreien angenommen?
li Wie kommt die Themenauswahl bei den Leserinnen und Lesern an?
li Soll es das Magazin auch weiterhin im Seelsorgebereich geben?
li Soll es das Magazin weiterhin viermal im Jahr geben, oder wären zweimal ausreichend?
li Welche Themen wünschen Sie sich in weiteren Ausgaben?
li Wären Sie zu einer Mitarbeit im Redaktionsteam bereit?
p.card-text
| Die Rückmeldungen sollten bis Mitte September erfolgen.

View File

@ -0,0 +1,10 @@
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h2 SeelsorgeBereichsRat Coburg Stadt und Land 2022
ul.liarrow
li
a(href=pathoffset+"/00_konstituierung") 11. Juli: 2022 Konstituierende Sitzung

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title="SeelsorgeBereichsRat Coburg Stadt und Land 2022"
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